Neuregelung des 04er-Kennzeichens - Petition
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Ich habe dementsprechend noch einmal den Anstoß an Carsten Müller (MdB), Leiter des Parlamentkreises Automobiles Kulturgut, gegeben:
Gruß
Peter
Warten wir einmal auf eine Antwort...Hallo Herr Müller! Mittlerweile hat der Bundesrat ja nur unter Änderungsauflagen der Neuregelung der 04er-Misere zugestimmt. Jetzt muss die Bundesregierung erneut entscheiden, ob sie die Änderungen so durchsetzen möchte. Wäre das nicht der geeignete Zeitpunkt, um an entsprechender Stelle nochmals darum zu bitte abzuwägen, ob das Interesse von Millionen Gebrauchtwagenkäufern jährlich nicht höher anzusiedeln ist als ein möglicher Missbrauch, der durch entsprechende Kontrollen auch eingedämmt werden könnte?
Gruß
Peter
Der Westfale versteht nichts, guckt aber interessiert.
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Die 04er und die 06er Kennzeichen dienen ganz unterschiedlichen Zwecken
Ein 04er kann praktisch jedermann fast jederzeit holen
Beim 06er sind erhebliche Vorraussetzungen zu erfüllen um dieses zu bekommen. Es ist nur für Händler möglich und mit sehr strengen Auflagen verbunden. Bei Missbrauch wird es sofort eingezogen. So man erwischt wird
Eckhard
Ein 04er kann praktisch jedermann fast jederzeit holen
Beim 06er sind erhebliche Vorraussetzungen zu erfüllen um dieses zu bekommen. Es ist nur für Händler möglich und mit sehr strengen Auflagen verbunden. Bei Missbrauch wird es sofort eingezogen. So man erwischt wird
Eckhard
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Es wird signifikante Änderungen geben!
Das KZK wird nur noch für ein spezifisches und zu benennendes Fahrzeug ausgeben. Für dieses muss eine AU und eine HU vorgelegt werden.
Bislang kann ein KZK für ein beliebiges Fahrzeug ohne Nachweis einer HU/AU ausgegeben werden. Die Fahrgestellnummer wird vor der Fahrt in den Fahrzeugschein vom Fahrzeugführer eingetragen.
Ich denke schon, dass das eine mehr als lästige Änderung ist, die einen nicht kalt lassen sollte.
Gruß
Peter
Das KZK wird nur noch für ein spezifisches und zu benennendes Fahrzeug ausgeben. Für dieses muss eine AU und eine HU vorgelegt werden.
Bislang kann ein KZK für ein beliebiges Fahrzeug ohne Nachweis einer HU/AU ausgegeben werden. Die Fahrgestellnummer wird vor der Fahrt in den Fahrzeugschein vom Fahrzeugführer eingetragen.
Ich denke schon, dass das eine mehr als lästige Änderung ist, die einen nicht kalt lassen sollte.
Gruß
Peter
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Hallo
ich durfte immer nur ein Fahrzeug bei uns in den roten Schein eintragen.
Das Einzigste was sich z.B. für mich ändert, wenn kein TÜV.
Dann darf ich mit dem Fahrzeug nur auf dem direkten Weg zur Abnahme fahren. Ist die Abnahme dann erfolgt, kann ich z.B. auch zu einer Überführungs oder Probefahrt aufbrechen.
So ist mir das gestern am Tel erklärt worden.
VG
Ralf
ich durfte immer nur ein Fahrzeug bei uns in den roten Schein eintragen.
Das Einzigste was sich z.B. für mich ändert, wenn kein TÜV.
Dann darf ich mit dem Fahrzeug nur auf dem direkten Weg zur Abnahme fahren. Ist die Abnahme dann erfolgt, kann ich z.B. auch zu einer Überführungs oder Probefahrt aufbrechen.
So ist mir das gestern am Tel erklärt worden.
VG
Ralf
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Hallo,
ja, so steht es ja auch im Gesetzesvorschlag.
Aus meiner Sicht ist es aber trotzdem ein Thema, wenn man ein FZG kauft, das keine Zulassung und TÜV hat. Dann ist nur noch eine Fahrt zum TÜV oder Werkstatt möglich. Wenn ich aber als Privatperson meine eigene Werkstatt habe und das FZG z.B. dort für den TÜV vorbereite, was gilt dann?
Was passiert z.B. wenn das FZG keinen TÜV bekommt, darf ich es dann nicht mehr nach Hause fahren?
Es sind also noch einige Fragen zu klären. Leider werden solche Entscheidungen von Leuten getroffen, die in ihrem Leben noch nie einen Schraubenzieher in der Hand hatten...
Gruß Jochen
ja, so steht es ja auch im Gesetzesvorschlag.
Aus meiner Sicht ist es aber trotzdem ein Thema, wenn man ein FZG kauft, das keine Zulassung und TÜV hat. Dann ist nur noch eine Fahrt zum TÜV oder Werkstatt möglich. Wenn ich aber als Privatperson meine eigene Werkstatt habe und das FZG z.B. dort für den TÜV vorbereite, was gilt dann?
Was passiert z.B. wenn das FZG keinen TÜV bekommt, darf ich es dann nicht mehr nach Hause fahren?
Es sind also noch einige Fragen zu klären. Leider werden solche Entscheidungen von Leuten getroffen, die in ihrem Leben noch nie einen Schraubenzieher in der Hand hatten...
Gruß Jochen
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Peter
aber sicher kann ich im Landkreis OS am Samstag Morgen zum TÜV
Hier gibt es Service.
Ich denke auch den individuellen Gebrauch z.B. bei einem Spontanautokauf kann mit der Zulassungsstelle, wenn es soweit ist, abgeklärt werden.
Was waren das damals Bundesweit für Nutzungs bzw. Genehmumgsunterschiede bei der 07er Nr.
VG
Ralf
aber sicher kann ich im Landkreis OS am Samstag Morgen zum TÜV
Hier gibt es Service.
Ich denke auch den individuellen Gebrauch z.B. bei einem Spontanautokauf kann mit der Zulassungsstelle, wenn es soweit ist, abgeklärt werden.
Was waren das damals Bundesweit für Nutzungs bzw. Genehmumgsunterschiede bei der 07er Nr.
VG
Ralf
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Mit KKZ habe ich mich in den letzten 25 Jahren nicht mehr befasst da keine Notwendigkeit bestand
Erst jetzt da dieses Thema ansteht bin ich neugierig geworden
Vor vielen vielen Jahren war das KKZ rot und für den Normalverbraucher mit viel Bürokratie und noch mehr Zeit zu haben. Man musste damals zum Finanzamt um die fällige Steuer zu berappen. Den ganzen Ablauf will ich hier nicht nochmal nachvollziehen :boese:
So war das in der Landeshauptstadt BW
Relativ einfach und schnell geht das heute so:
Bei der Zulassungsstellle das KKZ beaantragen
EVB Nummer abgeben
Abbuchung der Steuer mit Formular vorlegen
Perso ebenfalls
Zugeteiltes Zennzeichen anfertigen lassen
Bürokratie in Anspruch nehmen
Fertig
Jetzt kommt aber der Haken an der Sache die Missbrauch sehr einfach ermöglicht
Da die Zulassungsstelle aber nicht weiß was es für ein Fahrzeug ist außer PKW LKW Wohnmobil usw. ist eine Kontrolle nicht möglich da dei Daten des Fahrzeugs NICHT bei der Zulassungsstelle vorliegen
Beispiel
Jemand "findet" ein Auto nach seinem Geschmack das geknackt wird, in die Papiere der Z-Stelle werden die Daten eingetragen und unbehelligt kann man abdüsen. Selbst bei einer Kontrolle der Polizei fällt nichts auf da ja alles in Ordnung scheint aber nicht ist
Bei jedem sonstigen Fahrzeug sind die Daten desselben eindeutig zugeordnet
Kennzeichen, Fahrzeug und Daten gehören zusammen
Beim jetzigen KKZ ist das nicht gegeben
Wenn ich falsch liegen sollte, Asche auf mein Haupt
Eckhard
Erst jetzt da dieses Thema ansteht bin ich neugierig geworden
Vor vielen vielen Jahren war das KKZ rot und für den Normalverbraucher mit viel Bürokratie und noch mehr Zeit zu haben. Man musste damals zum Finanzamt um die fällige Steuer zu berappen. Den ganzen Ablauf will ich hier nicht nochmal nachvollziehen :boese:
So war das in der Landeshauptstadt BW
Relativ einfach und schnell geht das heute so:
Bei der Zulassungsstellle das KKZ beaantragen
EVB Nummer abgeben
Abbuchung der Steuer mit Formular vorlegen
Perso ebenfalls
Zugeteiltes Zennzeichen anfertigen lassen
Bürokratie in Anspruch nehmen
Fertig
Jetzt kommt aber der Haken an der Sache die Missbrauch sehr einfach ermöglicht
Da die Zulassungsstelle aber nicht weiß was es für ein Fahrzeug ist außer PKW LKW Wohnmobil usw. ist eine Kontrolle nicht möglich da dei Daten des Fahrzeugs NICHT bei der Zulassungsstelle vorliegen
Beispiel
Jemand "findet" ein Auto nach seinem Geschmack das geknackt wird, in die Papiere der Z-Stelle werden die Daten eingetragen und unbehelligt kann man abdüsen. Selbst bei einer Kontrolle der Polizei fällt nichts auf da ja alles in Ordnung scheint aber nicht ist
Bei jedem sonstigen Fahrzeug sind die Daten desselben eindeutig zugeordnet
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Beim jetzigen KKZ ist das nicht gegeben
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Eckhard
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Eckhard Du hast die Fahrgestellnummer vergessen die auch überprüft werden kann. Diese muss im Fahrzeug und in den Papieren ja identisch sein und sie ist in verschiedenen Behördensystemen abrufbar.
Grüße
Heinz
"Ohne Gaudi is ois nix!" (Fredl Fesl)
"Toleranz ist der Verdacht, dass der andere recht hat." (Kurt Tucholsky)
Heinz
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