Holzlenkrad (mit ABE)
Moderator: TR-Freunde-Team
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Re: Holzlenkrad (mit ABE)
Hallo Florian und Benny,
in meinem TR6PI 1969 war damals ein kleines Holzlenkrad verbaut, habe wieder zurückgerüstet auf das Originale!
Das Holzlenkrad hat einen Durchmesser von ca. 33 (13" Lenkrad),
und auch einen Hupenknopf mit dem TR-Emblem und darunter den Schriftzug Triumph,
aber der Schriftzug ist schon ziemlich ausgeblichen, aber der Gesamtzustand ist sehr gut würde ich sagen (Holz und Speichen)!
Bei interesse kann ich mal Bilder senden wenn gewünscht!
Schöne Grüße Robert!
in meinem TR6PI 1969 war damals ein kleines Holzlenkrad verbaut, habe wieder zurückgerüstet auf das Originale!
Das Holzlenkrad hat einen Durchmesser von ca. 33 (13" Lenkrad),
und auch einen Hupenknopf mit dem TR-Emblem und darunter den Schriftzug Triumph,
aber der Schriftzug ist schon ziemlich ausgeblichen, aber der Gesamtzustand ist sehr gut würde ich sagen (Holz und Speichen)!
Bei interesse kann ich mal Bilder senden wenn gewünscht!
Schöne Grüße Robert!
Ich fahre und lebe mit der... "alten Technik".... von Triumph und Lucas.....,
.......und es fährt und lebt sich sehr gut damit..... :)!!
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Re: Holzlenkrad (mit ABE)
...zur allgemeinen Beachtung (Auszug):
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Triumph ist wenn man trotzdem lacht...
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Re: Holzlenkrad (mit ABE)
Ich habe mal ein wenig mitgelesen, mein Beitrag ist. Bei mir liegen noch 2 Originallenkräder, bei einen ist Metall schwarz, das andere silber.
Welches kommt in einen Mai 1976? Das andere kann dann weg, wenn jemand was braucht......
Gruß Sinan
Welches kommt in einen Mai 1976? Das andere kann dann weg, wenn jemand was braucht......
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- hneuland
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Re: Holzlenkrad (mit ABE)
hallo zusammen,
meines Wissens wurde das Lenkrad beim TR6 seit ca. 1970 nicht verändert. Lediglich der Hupenknopf erhielt ab 1973 den Triumph-Schriftzug anstelle des bisherigen Emblems.
Das Lenkrad hat 17" Durchmesser und sieht so aus (1. Foto frühe, 2. Foto späte Version):
Zur Abnahmefähigkeit anderer Lenkräder hat Wolfgang ja oben einen TÜV-Hinweis eingesetzt. Entsprechend verhält sich der TÜV in ganz Deutschland seit ca. 10 Jahren (so sagte mir ein TÜV-Prüfer). Offenbar wird aber bei Holzlenkrädern genauer hingeguckt als bei Lederlenkrädern. Mein 15" Moto-Lita sieht so aus und wurde vom TÜV-Prüfer akzeptiert (aber nicht eingetragen!):
Grüße
Horst
meines Wissens wurde das Lenkrad beim TR6 seit ca. 1970 nicht verändert. Lediglich der Hupenknopf erhielt ab 1973 den Triumph-Schriftzug anstelle des bisherigen Emblems.
Das Lenkrad hat 17" Durchmesser und sieht so aus (1. Foto frühe, 2. Foto späte Version):
Zur Abnahmefähigkeit anderer Lenkräder hat Wolfgang ja oben einen TÜV-Hinweis eingesetzt. Entsprechend verhält sich der TÜV in ganz Deutschland seit ca. 10 Jahren (so sagte mir ein TÜV-Prüfer). Offenbar wird aber bei Holzlenkrädern genauer hingeguckt als bei Lederlenkrädern. Mein 15" Moto-Lita sieht so aus und wurde vom TÜV-Prüfer akzeptiert (aber nicht eingetragen!):
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Re: Holzlenkrad (mit ABE)
Ich verstehe nicht, warum Moto-Lita grundsätzlich ausgeschlossen wird.Triumphator hat geschrieben: ↑13.03.2019, 08:28 ...zur allgemeinen Beachtung (Auszug):
0FEE1938-D32D-42BD-9EF2-CB77B502D4B6.jpeg3CBB4BB5-5924-4178-9E20-56560F108EA1.jpeg
Bei Moto-Lita handelt es sich ja nicht um einen speziellen Lenkrad-Typ, sondern um einen Hersteller.
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Re: Holzlenkrad (mit ABE)
weil Moto Lita bisher zu arrogant war, um sich um eine ABE zu bemühen. Hätten die bei ihrer Fertigungsqualität ohne Weiteres bekommen. Und für den TÜV ist nur dieser allgemeine Zulassungsnachweis bzw. ein anerkanntes Gutachten der Maßstab für die Eintragungsfähigkeit...tobbi KLEIN hat geschrieben: ↑13.03.2019, 09:29 Ich verstehe nicht, warum Moto-Lita grundsätzlich ausgeschlossen wird.
Bei Moto-Lita handelt es sich ja nicht um einen speziellen Lenkrad-Typ, sondern um einen Hersteller.
Gruß
Horst
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Re: Holzlenkrad (mit ABE)
Hallo zusammen,
zunächst herzlichen Dank für die ganzen nützlichen Infos. Das heißt theoretisch, "rechtlich konform" habe ich also kein Möglichkeit mein Lenkrad zu wchseln?
Ich habe exakt das Lenkrad auf Bild1, welches mir zu groß (Probleme mit den Oberschenkeln) und zu dünn ist. Zudem lößt sich ein wenig das Leder...
Ich müsste dieses also "irgendwo" nacharbeiten lassen?
Regards, Florian
zunächst herzlichen Dank für die ganzen nützlichen Infos. Das heißt theoretisch, "rechtlich konform" habe ich also kein Möglichkeit mein Lenkrad zu wchseln?
Ich habe exakt das Lenkrad auf Bild1, welches mir zu groß (Probleme mit den Oberschenkeln) und zu dünn ist. Zudem lößt sich ein wenig das Leder...
Ich müsste dieses also "irgendwo" nacharbeiten lassen?
Regards, Florian
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Re: Holzlenkrad (mit ABE)
Hab jetzt mal nachgesehen, das Holzlenkrad (wie oben schon geschrieben) das bei mir verbaut war,
ist ein "Nardi Personal" mit Triumph Nabe und Mittelstück, 13 " Größe!!
Gibts da evtl. ....wenn verbaut, auch probleme damit beim TÜV...... ???
Grüße Robert
ist ein "Nardi Personal" mit Triumph Nabe und Mittelstück, 13 " Größe!!
Gibts da evtl. ....wenn verbaut, auch probleme damit beim TÜV...... ???
Grüße Robert
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Re: Holzlenkrad (mit ABE)
@Florian - "rechtlich konform" geht ein Wechsel nicht, korrekt. Wenn man Erbsenzählerei betreibt, verlierst Du selbst mit einem neuen Lenkrad, für das Du ein Gutachten hast, die Originalität und somit den Anspruch auf das H-Kennzeichen. Da zählt nur, wie in dem von Wolfgang eingestellten TÜV-Hinweis ausgeführt ist, die zeitliche Verbindung zum Zulassungszeitraum....
Falls also - theoretisch - mal alle Negativmerkmale zusammenfallen (Unfall, den ein Gutachter auf das Lenkrad zurückführt) ist das Auto nicht mehr zugelassen und die Versicherung würde nicht zahlen und Du kriegst noch Punkte in Flensburg, ggf. Fahrverbot. Ich weiß aber nicht, ob es einen solchen Fall mit einem Oldi schonmal gegeben hat.
Fast alle bewegen sich hier also in einer rechtlichen Grauzone. Die besteht aber auch bei der Verwendung zulassungsrelevanter anderer Teile, etwa Bremsaufrüstungen, Teleskopstoßdämpfer, Lampen, LED-Birnen, Speichenräder usw. Das gilt selbst, wenn das Auto mit diesen Teilen vom TÜV abgenommen wurde! Im Zweifel würde der TÜV-Prüfer nämlich behaupten, die Teile seien zum Abnahmezeitpunkt nicht eingebaut gewesen. Entscheidend ist immer die Eintragung im Fahrzeugschein.
Soweit die rechtliche Theorie, danach dürfte wohl die Hälfte aller historischen Fahrzeuge stillgelegt werden müssen. Die Praxis sieht natürlich anders aus, da kommt es drauf an, den Prüfer davon zu überzeugen, dass man mit einem an sich zulassungsfähigen Ersatzteil rumfährt. Oft haben die auch eigene Unterlagen über die Zulassungsfähigkeit, etwa bei Stahlflex-Bremsschläuchen, Speichenräder u.a.
@Robert - falls es für Dein Nardi-Lenkrad keine Zulassungsbescheinigung (ABE, Gutachten o.ä.) gibt, die der TÜV anerkennt, ist das so. Höchstwahrscheinlich wird es mit einem 13"-Holzlenkrad generell keine Abnahme mehr geben. Für andere Größen kommt es auch auf den Typ an. TR2, TR3 oder TR4 etwa wurden damals auch mit Holzlenkrädern verkauft. Wenn man einen Verkaufsprospekt oder Handbuch vorlegen kann, in dem das Holzlenkrad abgebildet ist, gehört es original zum Fahrzeug und braucht dann noch nicht einmal eingetragen zu werden! Ab TR5 gab es meines Wissens keine werkseitige Auslieferung mit Holzlenkrad mehr, es sei denn es wurde beim Händler als Zubehör montiert (das muss man ggf. aber nachweisen!).
Ein schwieriges Thema, ist schon viel drüber geschrieben und diskutiert worden.
Subjektive Zusammenfassung - mit 'nem Holzlenkrad im TR 6 fährt man auf jeden Fall auf dünnem Eis.
Grüße
Horst
Falls also - theoretisch - mal alle Negativmerkmale zusammenfallen (Unfall, den ein Gutachter auf das Lenkrad zurückführt) ist das Auto nicht mehr zugelassen und die Versicherung würde nicht zahlen und Du kriegst noch Punkte in Flensburg, ggf. Fahrverbot. Ich weiß aber nicht, ob es einen solchen Fall mit einem Oldi schonmal gegeben hat.
Fast alle bewegen sich hier also in einer rechtlichen Grauzone. Die besteht aber auch bei der Verwendung zulassungsrelevanter anderer Teile, etwa Bremsaufrüstungen, Teleskopstoßdämpfer, Lampen, LED-Birnen, Speichenräder usw. Das gilt selbst, wenn das Auto mit diesen Teilen vom TÜV abgenommen wurde! Im Zweifel würde der TÜV-Prüfer nämlich behaupten, die Teile seien zum Abnahmezeitpunkt nicht eingebaut gewesen. Entscheidend ist immer die Eintragung im Fahrzeugschein.
Soweit die rechtliche Theorie, danach dürfte wohl die Hälfte aller historischen Fahrzeuge stillgelegt werden müssen. Die Praxis sieht natürlich anders aus, da kommt es drauf an, den Prüfer davon zu überzeugen, dass man mit einem an sich zulassungsfähigen Ersatzteil rumfährt. Oft haben die auch eigene Unterlagen über die Zulassungsfähigkeit, etwa bei Stahlflex-Bremsschläuchen, Speichenräder u.a.
@Robert - falls es für Dein Nardi-Lenkrad keine Zulassungsbescheinigung (ABE, Gutachten o.ä.) gibt, die der TÜV anerkennt, ist das so. Höchstwahrscheinlich wird es mit einem 13"-Holzlenkrad generell keine Abnahme mehr geben. Für andere Größen kommt es auch auf den Typ an. TR2, TR3 oder TR4 etwa wurden damals auch mit Holzlenkrädern verkauft. Wenn man einen Verkaufsprospekt oder Handbuch vorlegen kann, in dem das Holzlenkrad abgebildet ist, gehört es original zum Fahrzeug und braucht dann noch nicht einmal eingetragen zu werden! Ab TR5 gab es meines Wissens keine werkseitige Auslieferung mit Holzlenkrad mehr, es sei denn es wurde beim Händler als Zubehör montiert (das muss man ggf. aber nachweisen!).
Ein schwieriges Thema, ist schon viel drüber geschrieben und diskutiert worden.
Subjektive Zusammenfassung - mit 'nem Holzlenkrad im TR 6 fährt man auf jeden Fall auf dünnem Eis.
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Re: Holzlenkrad (mit ABE)
Im Anhang eine Aufnahme meiner 2. Fahrzeugschein Seite zum Thema Moto Lita.
VG
Michael
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- hneuland
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Re: Holzlenkrad (mit ABE)
hallo Michael,
ja, gelegentlich sieht man solche - in der Regel ältere - Eintragungen. Das wäre dann sogar ein 13" Lenkrad. Wann wurde das eingetragen?
Bis vor ca. 12 Jahren hatten die TÜV-Prüfer noch eine individuelle Entscheidungsmöglichkeit darüber.
Gruß
Horst
ja, gelegentlich sieht man solche - in der Regel ältere - Eintragungen. Das wäre dann sogar ein 13" Lenkrad. Wann wurde das eingetragen?
Bis vor ca. 12 Jahren hatten die TÜV-Prüfer noch eine individuelle Entscheidungsmöglichkeit darüber.
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Re: Holzlenkrad (mit ABE)
Moin Horst,
diese Eintragungen erfolgten vor rund 6 Jahren nach den Optimierungen an meinem 6er.
Bin froh, dass das geling...
Gruß
Michael
diese Eintragungen erfolgten vor rund 6 Jahren nach den Optimierungen an meinem 6er.
Bin froh, dass das geling...
Gruß
Michael
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Re: Holzlenkrad (mit ABE)
So sieht's dann im Inneren aus:
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Re: Holzlenkrad (mit ABE)
Glückwunsch! Vor allem, weil auch das Straßenverkehrsamt mitgespielt hat. Bei uns ist das - trotz mehrfacher Bemühungen - seit vielen Jahren hoffnungslos....
Gruß
Horst
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Horst
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Re: Holzlenkrad (mit ABE)
Hallo Michael,
dein Metallring um den Schaltknauf ist auch sehr interessant.
Ist das eine Eigenkreation oder kann man so etwas für den TR kaufen?
Gruss
Thomas
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