Prüfzeichen für Numernschildbeleuchtung ???
Moderator: TR-Freunde-Team
- tr_tom
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Prüfzeichen für Numernschildbeleuchtung ???
Hallo TR-Freunde,
mein sonst so freundlicher Dekra-Mann hat bei der §21-Voruntersuchung das fehlende Prüfzeichen an der Nummernschildbeleuchtung bemängelt:
Nach Rückfrage beim Lieferanten Limora sollen alle, sowohl die originalen als auch die nachgebauten Nummernschildbeleuchtungen gar keine Prüfzeichen besitzen und auch nicht notwendig haben!?
Kann das Jemand bestätigen?
Ein 'Rückrüsten' auf die Lampen in den Stoßstangenhörnern würde auch nichts bringen, da diese auch keine Prüfzeichen hätten.
Weiss dazu Jemand etwas?
Gruss
Thomas
mein sonst so freundlicher Dekra-Mann hat bei der §21-Voruntersuchung das fehlende Prüfzeichen an der Nummernschildbeleuchtung bemängelt:
Nach Rückfrage beim Lieferanten Limora sollen alle, sowohl die originalen als auch die nachgebauten Nummernschildbeleuchtungen gar keine Prüfzeichen besitzen und auch nicht notwendig haben!?
Kann das Jemand bestätigen?
Ein 'Rückrüsten' auf die Lampen in den Stoßstangenhörnern würde auch nichts bringen, da diese auch keine Prüfzeichen hätten.
Weiss dazu Jemand etwas?
Gruss
Thomas
» Carpe diem - nutze den Tag... «
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Hallo Thomas
Die spinnen die.......
Dr. Heinrici von Heinrici klassik bietet Zusatzleuchten an un d schreibt:
"Streugläser ohne E-Zeichen für die Bauartgenehmigung, da für die meisten Oldtimer nicht erforderlich"
Ich würde ihn mal fragen wie er zu dieser Aussage kommt.
Tel. 033203 / 85481
Gruß
Oswald
Die spinnen die.......
Dr. Heinrici von Heinrici klassik bietet Zusatzleuchten an un d schreibt:
"Streugläser ohne E-Zeichen für die Bauartgenehmigung, da für die meisten Oldtimer nicht erforderlich"
Ich würde ihn mal fragen wie er zu dieser Aussage kommt.
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Gruß
Oswald
- Steffen
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Tom,
frei nach Asterix: Delirant, isti examinator !!(der spinnt doch, der Prüfer !!)
![Bild](https://forum.hanfburg.de/upload/d_s_d_r2.gif)
Auch meine Empfehlung, Prüfer wechseln, bei mir hat es geholfen.
Gruß
steffen
p.s.: Auch ich habe keine Prüfzeichen
frei nach Asterix: Delirant, isti examinator !!(der spinnt doch, der Prüfer !!)
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Auch meine Empfehlung, Prüfer wechseln, bei mir hat es geholfen.
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steffen
p.s.: Auch ich habe keine Prüfzeichen
Zuletzt geändert von Steffen am 01.08.2009, 16:57, insgesamt 1-mal geändert.
- tr_tom
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Hallo,
im Moss Katalog habe ich nun noch folgenden Hinweis gefunden:
At an unknown change point during the production of the TR4A, German market cars switched from the this type of number plate lamp (mounted on the rear overriders) to the earlier type lamp used on the TR3’s & TR3A’s (mounted on the boot lid). The part number for this earlier lamp is 127916, see page 94.
Kann das vielleicht Jemand bestätigen?
Dann würde ich mir eine neue Leuchte bestellen und darauf hinweisen, dass diese nie Prüfzeichen hatten.
Gruss
Thomas
im Moss Katalog habe ich nun noch folgenden Hinweis gefunden:
At an unknown change point during the production of the TR4A, German market cars switched from the this type of number plate lamp (mounted on the rear overriders) to the earlier type lamp used on the TR3’s & TR3A’s (mounted on the boot lid). The part number for this earlier lamp is 127916, see page 94.
Kann das vielleicht Jemand bestätigen?
Dann würde ich mir eine neue Leuchte bestellen und darauf hinweisen, dass diese nie Prüfzeichen hatten.
Gruss
Thomas
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- voltri
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Hi Thomas,
laß dich nicht verschaukeln und denke daran, zwischen den Prüforganisationen herrscht Wettbewerb!
In meinem Schein steht folgender Eintrag:
Hintere Beleuchtungseinricht.nicht bauargen. in etwa Wirkung vorhanden (§22ASTVZO)
Der Vorbesitzer hatte die gleiche Leuchte montiert, wie du auch. Denke mal, der Eintrag bezieht sich darauf. Nach Rückrüstung auf den Originalzustand (TR4!) hat mir sogar der TÜV abgeraten, den Eintrag streichen zu lassen. Was drin ist, ist drin.
Für Wellenlinien, Prüfnummern usw. hat sich niemand je interssiert. Warum auch, es sind historische Fahrzeuge. Mir ist ein TR2 bekannt, der hier in Deutschland mit nur einem Bremslicht (damals serienmäßig) unterwegs ist. Dein Prüfer wäre wahrscheinlich ins Koma gefallen, wenn ihm dieses Fahrzeug vorgestellt worden wäre!
Viel Glück
Rolf
laß dich nicht verschaukeln und denke daran, zwischen den Prüforganisationen herrscht Wettbewerb!
In meinem Schein steht folgender Eintrag:
Hintere Beleuchtungseinricht.nicht bauargen. in etwa Wirkung vorhanden (§22ASTVZO)
Der Vorbesitzer hatte die gleiche Leuchte montiert, wie du auch. Denke mal, der Eintrag bezieht sich darauf. Nach Rückrüstung auf den Originalzustand (TR4!) hat mir sogar der TÜV abgeraten, den Eintrag streichen zu lassen. Was drin ist, ist drin.
Für Wellenlinien, Prüfnummern usw. hat sich niemand je interssiert. Warum auch, es sind historische Fahrzeuge. Mir ist ein TR2 bekannt, der hier in Deutschland mit nur einem Bremslicht (damals serienmäßig) unterwegs ist. Dein Prüfer wäre wahrscheinlich ins Koma gefallen, wenn ihm dieses Fahrzeug vorgestellt worden wäre!
Viel Glück
Rolf
- voltri
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Das bestreitet ja auch keiner.
Wenn du diesen und die threats der letzten Tage verfolgt hast, wirst du sicher bemerkt haben, daß der Ermessensspielraum der Prüfer recht unterschiedlich genutzt wird.
Gefälligkeiten werden ja nicht erwartet. Was hier kritisiert wird, ist kleinkarierte Paragraphenreiterei im Stil des TÜV-Monopols der 60er Jahre.
Erkläre uns doch mal, woher eine bauartgeprüfte Kennzeichenbeleuchtung oder eine passende mit allgemeiner Betriebserlaubsnis ausgestattete beschafft werden soll! Beim Golf ganz sicher kein Problem, beim TR schon. Es stellt sich dann die Frage, ob diese Leuchte dem nächsten Prüfer nicht die Gelegenheit eröffnet die H-Zulassung infrage zu stellen.
Sorry, sich in diesen Dschungel zu begeben, darauf hat wohl niemand Bock. Und deshalb ist es durchaus legitim, wenn sich Betroffene gegenseitig über die Wege des geringsten Widerstandes informieren und sich über faktisch verlangte Unmöglichkeiten ereifern.
Es geht hier wohlgemerkt um eine Kennzeichenleuchte, und nicht um Bremsen oder Lenkung, die sich übrigens ebenfalls in den seltensten Fällen noch in einem abnahmefähigen Originalzustand befinden.
Man kann's auch übertreiben.![kopfklatsch :kopfklatsch](./images/smilies/kopfpatsch.gif)
Rolf
Wenn du diesen und die threats der letzten Tage verfolgt hast, wirst du sicher bemerkt haben, daß der Ermessensspielraum der Prüfer recht unterschiedlich genutzt wird.
Gefälligkeiten werden ja nicht erwartet. Was hier kritisiert wird, ist kleinkarierte Paragraphenreiterei im Stil des TÜV-Monopols der 60er Jahre.
Erkläre uns doch mal, woher eine bauartgeprüfte Kennzeichenbeleuchtung oder eine passende mit allgemeiner Betriebserlaubsnis ausgestattete beschafft werden soll! Beim Golf ganz sicher kein Problem, beim TR schon. Es stellt sich dann die Frage, ob diese Leuchte dem nächsten Prüfer nicht die Gelegenheit eröffnet die H-Zulassung infrage zu stellen.
Sorry, sich in diesen Dschungel zu begeben, darauf hat wohl niemand Bock. Und deshalb ist es durchaus legitim, wenn sich Betroffene gegenseitig über die Wege des geringsten Widerstandes informieren und sich über faktisch verlangte Unmöglichkeiten ereifern.
Es geht hier wohlgemerkt um eine Kennzeichenleuchte, und nicht um Bremsen oder Lenkung, die sich übrigens ebenfalls in den seltensten Fällen noch in einem abnahmefähigen Originalzustand befinden.
Man kann's auch übertreiben.
![kopfklatsch :kopfklatsch](./images/smilies/kopfpatsch.gif)
Rolf