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Warnblinkanlage ???

Verfasst: 16.02.2005, 14:35
von cobra
Hallo,

muß man eine Warnblinkanlage haben?? Mein TR4 ist gerade durch den TüV und die fehlende Warnblinkanlage wurde nicht bemängelt oder angesprochen.

Gruß

Axel

Warnblinkanlage ???

Verfasst: 16.02.2005, 15:14
von TR6
Hallo Axel,



muss normalerweise auch bei Oldies nachgerüstet werden, auch wenn`s nicht original ist.



Gruss, Lars

Warnblinkanlage ???

Verfasst: 16.02.2005, 15:15
von MadMarx
*lol*



auch in diesem foum ist warnblinker pflicht - anbei etwas literatur:





Für Oldtimer gibt es keine Ausnahmeregelungen was das Mitführen

von Verbandskästen und Warndreiecken sowie das Vorhandensein von

Warnblinkanlagen betrifft.

Grundsätzlich brauchen folgende Fahrzeuge keine Verbandskästen mitzuführen:

? Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit

von 6 km/h

? Krankenfahrstühle

? Krafträder

? Zug- und Arbeitsmaschinen in der Land- und Forstwirtschaft

? einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen

Kraftomnibusse müssen ab 26 Fahrgastplätzen 2 Verbandskästen mit

sich führen.

Auch muß das mitgeführte Verbandsmaterial den Vorschriften entsprechen.

So muß auf aktuell angeschafften Verbandskästen der Aufdruck

DIN 13164 vorhanden sein. Vorhandene Verbandskästen DIN 13163

dürfen weiter benutzt werden.

ähnliche Vorschriften gelten für Warndreiecke. Ausgenommen vom

Mitführen von Warndreiecken sind jedoch lediglich

? Krankenfahrstühle

? Krafträder

? einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen.

Alle anderen Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von

3,5 Tonnen müssen ein Warndreieck, über 3,5 Tonnen ein Warndreieck

und eine gelbe Warnleuchte mitführen.

Warnblinkanlagen sind bei allen Fahrzeugen Pflicht, die mit

Fahrtrichtungsanzeigen ausgerüstet sein müssen. Ausgenommen sind

hier nur Kleinkrafträder und Leichtkraftfahrzeuge.

Da alle mehrspurigen Fahrzeuge in aller Regel mit Blinkern ausgerüstet

sein müssen, gilt hier eine uneingeschränkte Warnblinker-Pflicht.

Warnblinker sind inzwischen auch für Krafträder vorgeschrieben,

zwingend allerdings erst, wenn sie ab dem 17. Juni 2003 erstmals in den

Verkehr kommen. Für Motorräder, die vor dem 17.6.2003 in den

Verkehr gekommen sind, ist eine Warnblinkanlage nicht vorgeschrieben.

Für Motorräder mit Erstzulassung vor dem 1.1.1962 sind keine

Fahrtrichtungsanzeiger vorgeschrieben.

Die Warnblinkanlage kann so geschaltet sein, dass sie beim Einschalten

die Funktion des Bremslichtes übernimmt. Die Warnblinkanlage muß

auf jeden Fall dominant geschaltet sein, d.h. auch beim Betätigen der

Bremse muß das Licht weiterhin blinken. (?53a, 22 StVZO)

DEUVET-Info

Erste-Hilfe-Material, Warndreiecke und

Warnblinkanlagen bei Oldtimern

BUNDESVERBAND DEUTSCHER MOTO RVETERANEN-CLUBS e. V.

Berner Straße 75, 60437 Frankfurt

Telefon: 069 - 508 308 01 Fax: 069 - 508 308 03

w w w. d e u v e t . d e

1 4 7 - 0 3 - 2 0 0 1

[ Diese Nachricht wurde editiert von : TR4 on 16-02-2005 15:15 ]

Warnblinkanlage ???

Verfasst: 16.02.2005, 15:20
von Sascha
Hallo Axel, ja du musst eine haben nach StVZO ?53a.

ich hatte mal eine debatte mit einem tüv prüfer da die blinkfrqeuenz

ungleichmässig war und noch ist.

habe nicht lange gefackelt und bin dann zu einem anderem verein, da hat es dann geklappt.

hier findest du noch mehr info?s

https://www.verkehrsportal.de

beim nachrüsten.



gruss

sascha

[ Diese Nachricht wurde editiert von : Sascha on 16-02-2005 22:26 ]