Hardyscheibe in der Lenksäule

Traggelenke, Fahrwerksbuchsen, Lenkung, Radlager, Stabilisator, Stoßdämpfer...

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crislor
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#46

Beitrag von crislor »

Thomas - Lass es mich mal so ausdrücken : Original Kreuzgelenke (wenn auch nicht vom TR4 ) sind mir lieber als die zur Zeit erhältlichen Hardyscheiben bei denen schon nach kurzer Zeit der Gummi aufbröselt oder neue Lenkungen die schlimmer sind als Deine alte verschlissene. Frag doch mal einen der üblichen Verdächtigen nach Produkthaftung. Mit einem hast Du ja schon so Deine Erfahrung bei nicht sicherheitsrelevanten Teilen gesammelt :o
Gruss CRISLOR Koenig der Fahrfreude
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MadMarx
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#47

Beitrag von MadMarx »

es gibt auch kreuzglelenke, die an das gabelstück der späten lenksäulen passen. cargraphic hatte die damals gehabt. möglicherweise gibt es die auch bei moss oder anderen.

serienmäßig ist beim frühen TR4 die zahnstange mit alublöcken befestigt. ausserdem hat der frühe TR4 eine andere lenkübersetzung.
ich meine mich zu erinnern, daß die frühe lenkung beim
TR4 - 2,5 umdrehungen von links nach rechts benötigt
TR4a-TR6 - 3,75 umdrehungen -"-

ganz wichtig bei den lenkkräften ist abgesehen von der übersetzung auch die reifenbreite. je schmaler der reifen desto weniger kraft ist notwendig.
eindeutig ein votum für eine geringe reifenbreite.

grüße
chris
Zuletzt geändert von MadMarx am 03.04.2011, 19:13, insgesamt 1-mal geändert.
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tr_tom
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#48

Beitrag von tr_tom »

Hallo,

bei Heuten im PDF Katalog TR5/6 habe ich das Kreuzgelenk gefunden:

https://www.heuten.com/Kataloge/Heuten-TR5-TR6D.pdf

Kann man dieses nun auch im TR-4A einsetzen anstatt der Hardi-Kupplung?

Gruss
Thomas
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Carco
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#49

Beitrag von Carco »

Ja, kann man verwenden.

Zitat 962:

".... Umbauten oder Modifikationen an sicherheitsrelevanten Bauteilen/Gruppen!

Jeder sollte sich auch über die rechtlichen Folgen bewußt sein die ein Umbau nach sich ziehen kann. Die allgemeine Betriebserlaubnis ist mit einem Umbau erloschen, wie es in Sachen Produkthaftung/Versicherung des Herstellers aussieht mag ich jetzt im Falle unserer TR's nicht zu beurteilen da die Firma nicht mehr existiert, Rückstellungen wird es da wohl auch keine mehr geben, in den USA waren diese zwingend notwendig!
Aus eigener Erfahrung ist man doch früher locker mit derartigen Dingen umgegangen, da wurde umgebaut, verlängert, geschweißt, dem Kunden alles Recht gemacht, heute würde ich vieles nicht mehr tun, eben aus rechtlichen Gründen.

Vielleicht macht es einen Sinn hierzu einen neuen Thread auf zu machen, es trifft ja auch für viele andere Themem zu, insofern es ihn nicht schon gibt!

Grüße
Thomas"



Ich habe den Umbau auf Kreuzgelenke beim TÜV eintragen lassen.
Ging ohne Probleme.
Sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, wenn man an solchen Bauteilen etwas verändert.
Ich denke die meisten sind erwachsen, bzw. mannsgenug das auch ebenso zu handhaben.

Wer anders denkt fährt in der falschen Zeit.

Viele Grüße

Carco
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#50

Beitrag von MadMarx »

zu mir hat der tüv letztes jahr gesagt, ich bräuchte die gelenke nicht eintragen zu lassen.
anders wäre es, wenn ich von kreuzgelenken auf hardyscheibe wechseln würde, dann müßte ich gutachten über festigkeit und dauerbelastung der hardyscheiben beibringen, oder eine unbedenklichkeitsbescheinigung des herstellers.
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#51

Beitrag von Carco »

Ich habe seinerzeit jede Änderung die damals vom Werk unternommen wurde eintragen lassen. Sicher ist sicher!
Vom filigranen superleichten Holzlenkrad, über verschiedene Sitze, Auspuffanlage, Räder, Vergaser, Bremskraftverstärker und sogar die Sperre hat der TÜV Mann eingetragen.
Seiner Meinung nach wäre es grundsätzlich angebracht alle Änderungen einzutragen, allein um einen etwaigen Bestandsschutz zu sichern.

Man sieht ja dass nach Verschärfung der H-Zulassungsregeln nicht mehr alles eingetragen wird, ohne das der H-Schutz erlischt.

Die Kreuzgelenke stellen einen gravierenden Umbau der Lenkwelle dar und ist auf jeden Fall durch einen TÜV Ingenieur abnehmen und eintragen zu lassen.

Wenn das bei Chris nicht für nötig befunden wurde muß man die Kompetenz des TÜV-Prüfers anzweifeln.

Wie dem auch sein, alle Änderungen an Lenkung und Bremssystem sind grundsätzlich abnahmeplichtig und wenn keine ABE vorhanden, auch eintragungspflichtig.

Bei vielen anderen Dingen mag der Ermessungsspielraum so oder so ausgelegt werden können.


Viele Grüße


Carco
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