Triumphator hat geschrieben:
Da steht nix von neumodischen Rädern.
Zeitgenössisch heist "der gleichen Zeit angehörend"
....wo steht denn das bitte? Im Duden jedenfalls nicht!
"Zeitgenössische Kunst" ist auch die Kunst von heute 2015, also
Gegenwartskunst, nicht von anno dazumal, z.B. "Museum of Contemporary (=zeitgenössisch) Art"!
https://www.moca.org/
https://www.mcachicago.org/
https://www.mca.com.au/
https://www.kunstmuseumbasel.ch/de/muse ... artskunst/
https://www.essl.museum/jart/prj3/essl/ ... ode=active
https://barcelona.de/de/barcelona-museum-macba.html
...Leute, leute, hier ist ein Haufen Unsinn unterwegs!
Glücklicherweise nur von den "üblichen Verdächtigen"!
Mein TR ist natürlich weiterhin BJ 1972 (Antike-Mittelalter-Neuzeit?), hat lediglich eine bewilligte "Änderung der Antriebsart"...scheinbar gibt es hier tatsächlich Leute, die meinen es besser zu wissen als der Duden & der TÜV & der Wiener Landesfahrzeugprüfstelle (und mir) zu wissen, also päpstlicher als der Papst sind.
Synonyme zu zeitgenössisch
aktuell, augenblicklich, derzeit, derzeitig, [ganz] neu, gegenwärtig, heutig, im Augenblick/Moment, jetzig, laufend, lebend, modern, momentan; (österreichisch, schweizerisch) rezent; (Jargon) hip; (oft abwertend) neumodisch
"Seinerzeit zeitgenössisch", Beispiel:
"...die eigentlichen Spannungspunkte Juden und Christklerikale sind definitiv nur seinerzeit zeitgenössisch verständliche Instrumente des Autors..." Arthur Schnitzler "Professor Bernhadi"
"Einbildung ist halt auch ne Bildung!"
Also:
Hier mal die Lang-Version vom TÜV Süd (Anmerkungen sind nicht von mir, sondern original):
Reifen/Räder
Folgende Voraussetzungen sind der Begutachtung zugrunde zu legen:
Seite 9 von 13
- Originalausrüstung oder zeitgenössisches Zubehör, das der StVZO entspricht.
-Nur dem Erstzulassungszeitraum entsprechend zeitgemäße
und mögliche Umrüstungen (Anm.: d.h. ohne zusätzliche techn. Hilfsmittel)
(Liste A aus altem § 36 StVZO beachten, z.B. grüne TÜVIS).
-Werksfreigegebene Umrüstungen
-Reifengröße max. 2 „Nummern“ breiter als am Original.
Beispiel: MG-B
Grundausstattung: 165SR14
mögliche Umrüstung: 185/70SR14 (Felgenbreite beachten!).
-Umrüstungen, die nachweislich bereits vor 20 Jahren, bezogen auf den Zeitpunkt der
Oldtimerbegutachtung, vorschriftsmäßig durchgeführt worden sind.
-Umbereifungen von Diagonal- auf Radial-Reifen sind grundsätzlich möglich.
-Unterschiedliche Reifengrößen vorne/hinten nur, wenn ab Werk bereits vorgesehen oder im Räderkatalog bzw. zeitgenössischen Prüfberichten aufgelistet (also keine „Hot-Rod-Fahrzeuge“).
- Alle im Räderkatalog für den betreffenden Fahrzeugtyp aufgeführten Umrüstungen sind möglich, auch wenn sie nicht bereits vor 20 Jahren eingetragen waren.
Diese Richtline ist kumulativ zu verstehen (das ist eher das Problem) - aber das erkläre ich hier nicht zusätzlich, fragt halt Euren Anwalt...
Das worauf Ihr Euch versteift ist:
"Nur dem Erstzulassungszeitraum entsprechend zeitgemäße..." (zeitgemäss ist NICHT gleich zeitgenössisch!)
"Deutsche Sprache, schwere Sprache!"
Na dann mal viel Spass damit!
Mich betriffts ja sowieso nicht...
![wink :wave:](./images/smilies/hand.gif)