Richterin im TR6
Moderator: TR-Freunde-Team
- Grossinquisitor
- fängt gerade an
- Beiträge: 11
- Registriert: 30.08.2007, 23:00
- Wohnort: 97440 Werneck
- Kontaktdaten:
- MadMarx
- Institution
- Beiträge: 8518
- Registriert: 05.06.2004, 23:00
- Wohnort: Saarbrücken
- Hat sich bedankt: 180 Mal
- Danksagung erhalten: 284 Mal
- Kontaktdaten:
hi frank,Grossinquisitor hat geschrieben:Also gut, auch ich bekenne mich mit meinem Tr4a IRS schuldig - Richter am Arbeitsgericht.
das interessiert mich nun wirklich.
wenn ein richter beim verkehrsgericht arbeitet, fährt ein solcher richter im wirklichen leben, wie er es in seinen urteilen verkündet?
wenn ein solcher richter mal einen fehler macht, zb. unerlaubt abbiegt oder bei rot über die ampel, oder zu schnell gefahren, muß oder sollte er sich dann selbst anzeigen? wie geht man in diesem fall als richter damit um?
es ist sicher nicht dein fachgebiet, aber vielleicht hast du kontakt zu einem kollegen?
gruß
chris
Zuletzt geändert von MadMarx am 23.03.2008, 22:45, insgesamt 1-mal geändert.
- TR6Chris
- Profi
- Beiträge: 1469
- Registriert: 31.05.2005, 23:00
- Wohnort: Saarland
- Hat sich bedankt: 282 Mal
- Danksagung erhalten: 152 Mal
- Kontaktdaten:
hallo chris,
also ich hab ja als personaler und unternehmensvertreter viel mit den arbeitsgerichten und den anwälten und richtern zu tun - ich kann sagen, dass sind alles ganz normale menschen wie du und ich auch - da fährt einer auch mal zu schnell oder sonstiges - eine verpflichtung in der art eines ehrenkodex zur selbstanzeige gibt es da nicht - wenn man erwischt wirdm, gesteht man den fehler ein und bekommt seine strafe - wird man nicht erwischt, freut man sich wie jeder andere auch
gruß
chris
also ich hab ja als personaler und unternehmensvertreter viel mit den arbeitsgerichten und den anwälten und richtern zu tun - ich kann sagen, dass sind alles ganz normale menschen wie du und ich auch - da fährt einer auch mal zu schnell oder sonstiges - eine verpflichtung in der art eines ehrenkodex zur selbstanzeige gibt es da nicht - wenn man erwischt wirdm, gesteht man den fehler ein und bekommt seine strafe - wird man nicht erwischt, freut man sich wie jeder andere auch
gruß
chris
- Grossinquisitor
- fängt gerade an
- Beiträge: 11
- Registriert: 30.08.2007, 23:00
- Wohnort: 97440 Werneck
- Kontaktdaten:
Grüß dich, ChrisMadMarx hat geschrieben:
das interessiert mich nun wirklich.
wenn ein richter beim verkehrsgericht arbeitet, fährt ein solcher richter im wirklichen leben, wie er es in seinen urteilen verkündet?
wenn ein solcher richter mal einen fehler macht, zb. unerlaubt abbiegt oder bei rot über die ampel, oder zu schnell gefahren, muß oder sollte er sich dann selbst anzeigen? wie geht man in diesem fall als richter damit um?
es ist sicher nicht dein fachgebiet, aber vielleicht hast du kontakt zu einem kollegen?
gruß
chris
Nein, natürlich würde ein Richter niemals (in gar keinem Fall und nicht einmal bei Lebensgefahr für Mutter und Kind):
- - unerlaubt Abbiegen
- - bei rot über eine Ampel fahren
- - zu schnell fahren
Gruß, Frank
P.S.: manchmal schwindeln Richter allerdings genauso, wie alle anderen
- Grossinquisitor
- fängt gerade an
- Beiträge: 11
- Registriert: 30.08.2007, 23:00
- Wohnort: 97440 Werneck
- Kontaktdaten: