Flügelmuttern und TÜV
Moderator: TR-Freunde-Team
Flügelmuttern und TÜV
Nimmt der TÜV es bei Flügelmuttern sehr genau??? Wer hat Erfahrung diesbezüglich??? Bin nämlich am überlegen schon mal provisorisch Achtkantmuttern zu bestellen...
Grüße Sandro
Grüße Sandro
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Ich bin jetzt schon seit 2005 immer durch den Kohl gekommen, hab mir aber vorsorglich 4 Muttern ohne Flügel gekauft, zur Zeit bei Lxxx 20 Prozent, das hält sich in Grenzen. Flügelmuttern sind meines Wissens definitiv verboten
gute Fahrt
Walter Seidel
TR6 PI Bj73 RHD pimento red Hardtop, Sitzheizung, 6 Zoll Speichenräder 195/65 Semperit Doppelrohrauspuff el. Zündung el. Benzinpumpe samt Vorpumpe - ein Leben ohne Triumph ist möglich, aber sinnlos - [Lightbox]am 4. Januar 2024 ist mein 51ster Geburtstag [/Lightbox]
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Walter Seidel
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Hallo Sandro,
das kommt auf den TÜV an.
Ich habe von Flügel auf Achtkant gewechselt, mein Prüfer lies überhaupt nicht mit sich reden.
Der Hauptgrund war letztlich aber ein anderer.
Ein Freund ist vor ein paar Jahren in eine Polizeikontrolle gekommen.
Die haben, nur weger der Flügelmuttern, die Weiterfahrt untersagt.
Ist lächerlich, aber wenn du an einen Korintensch... kommst.
Rein rechtlich sind Flügelmuttern jedenfalls nicht erlaubt.
Gruß aus Peine
Claus
das kommt auf den TÜV an.
Ich habe von Flügel auf Achtkant gewechselt, mein Prüfer lies überhaupt nicht mit sich reden.
Der Hauptgrund war letztlich aber ein anderer.
Ein Freund ist vor ein paar Jahren in eine Polizeikontrolle gekommen.
Die haben, nur weger der Flügelmuttern, die Weiterfahrt untersagt.
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Meiner Meinung nach sind hervorstehende Flügelmuttern aufgrund der Verletzungsgefahr nicht zugelassen. Da bringt es auch überhaupt nichts wenn der TÜV-Prüfer diesen Mangel übersieht. Verantwortlich ist man letztendlich selber. Solange nichts passiert ist eine fehlende ABE nur eine Ordnungswidrigkeit. Wenn es allerdings zu einem Unfall mit Beteiligung der Flügelmuttern kommt drohen erhebliche Vermögensschäden.
Man ist nur auf der sicheren Seite wenn die Flügelmuttern in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind.
Thomas
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Hallo zusammen,
laut Aussage meines TÜV Menschen sind Flügelmuttern in Deutschland generell verboten, allerdings scheint dieser Fakt "Expertenwissen" und zumindest bei den "Freunden und Helfern" in (neuerdings) blau nicht allzuweit verbreitet zu sein.
Dankenswerterweise hat mein TÜV Mensch da nicht genau hingesehen und meinen TR durchgewunken, da er diese Regelung für blödsinning hält ==> wenn's Probleme gibt neuen TÜV suchen.
Ciao
Uli
laut Aussage meines TÜV Menschen sind Flügelmuttern in Deutschland generell verboten, allerdings scheint dieser Fakt "Expertenwissen" und zumindest bei den "Freunden und Helfern" in (neuerdings) blau nicht allzuweit verbreitet zu sein.
Dankenswerterweise hat mein TÜV Mensch da nicht genau hingesehen und meinen TR durchgewunken, da er diese Regelung für blödsinning hält ==> wenn's Probleme gibt neuen TÜV suchen.
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Flügelmuttern
.... was ich nie so ganz verstanden habe: Da schließen Oldiefahrer zuhause Glasversicherungen ab - für sehr überschaubare evtl. Schäden. Andererseits werden am Oldie Dinge an- oder umgebaut, die richtig offensichtlich sind (z.B. Flügelmuttern!) und zum Erlöschen der Zulassung und damit des Versicherungsschutzes führen.TRdry hat geschrieben:Meiner Meinung nach sind hervorstehende Flügelmuttern aufgrund der Verletzungsgefahr nicht zugelassen. Da bringt es auch überhaupt nichts wenn der TÜV-Prüfer diesen Mangel übersieht. Verantwortlich ist man letztendlich selber. Solange nichts passiert ist eine fehlende ABE nur eine Ordnungswidrigkeit. Wenn es allerdings zu einem Unfall mit Beteiligung der Flügelmuttern kommt drohen erhebliche Vermögensschäden.
Man ist nur auf der sicheren Seite wenn die Flügelmuttern in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind.
Thomas
Wenn dann ein Unfall passiert, ist z.B. bei Personenschäden schnell mal die finanzielle Existenz auf dem Spiel....
Viele Grüße,
Dieter.
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TR3Claus hat geschrieben:Hallo Sandro,
das kommt auf den TÜV an.
Ich habe von Flügel auf Achtkant gewechselt, mein Prüfer lies überhaupt nicht mit sich reden.
Der Hauptgrund war letztlich aber ein anderer.
Ein Freund ist vor ein paar Jahren in eine Polizeikontrolle gekommen.
Die haben, nur weger der Flügelmuttern, die Weiterfahrt untersagt.
Ist lächerlich, aber wenn du an einen Korintensch... kommst.
Rein rechtlich sind Flügelmuttern jedenfalls nicht erlaubt.
Gruß aus Peine
Claus
Tatsächlich ist die Flügelmutter eine bauliche Veränderung,
die einer Begutachtung durch den Prüfer bedarf.
Oft ändert sich die Fahrzeugbreite!
Bei vielen Fahrzeugen steht die Mutter wie ein Mixermesser vor
und das hat auf den TÜV-Prüfer die gleiche Wirkung wie eine rot lackierte Fahrwerksfeder.
Das es unterschiedliche Einpresstiefen bei den Felgen gibt
ist dieser Effekt unterschiedlich ausgeprägt.
Meine Dreizack-Mixermesser sind völlig durch die Felge abgedeckt
und stehen gar nicht vor (man sieht von oben keinen Flügel)
und damit war die völlig legale Abnahme und Eintragung kein Problem.
Nicht die Mutter ist verboten, sondern deren mögliche Auswirkung auf die anderen Verkehrsteilnehmer.
Es wird keinen Polizisten auf dieser Welt geben,
der mir deswegen die Weiterfahrt untersagt.
Wenn was kritisch ist darf man keine Grauzone entstehen lassen.
Offensiv das Problem angehen und die Teile eintragen lassen,
dann gibt es auch kein Gebibber und Gerate mehr!
Ansonsten wieder der Tipp des radikalen Bastlers:
(geht aber beim Starrachser nicht, ist für den 4A oder 6er relevant):
Felgen mit ganz geringer Einpresstiefe besorgen,
eventuell umspeichen und die Achsen auf negativ stellen
damit der Reifen noch unter die Karosse paßt.
Damit verschwindet die Mutter in der Felge
und dann die hoffentlich verdeckte Mutter vorführen und eintragen lassen.
Dann alles wieder rückbauen und halblegal fahren.