TÜV abgelaufen
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TÜV abgelaufen
Hallo,
wenn der TÜV bei einem KFZ mit H-Zulassung abgelaufen ist wird dann irgendwann eine Vollabnahme oder neue H-Prüfung fällig? Der Wagen ist weiterhin angemeldet, Tüv aber schon 12 Monate überfällig.
Viele Grüße
Marcus
wenn der TÜV bei einem KFZ mit H-Zulassung abgelaufen ist wird dann irgendwann eine Vollabnahme oder neue H-Prüfung fällig? Der Wagen ist weiterhin angemeldet, Tüv aber schon 12 Monate überfällig.
Viele Grüße
Marcus
- Steffen
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TÜV abgelaufen
Hallo Marcus,
nach meinem Kenntnisstand kann ein einmal zugeteiltes H-Kennzeichen nicht einfach aberkannt werden, einzige Ausnahme vielleicht, wenn irgendeine amtliche Stelle (z. B. Polizei, TÜV, DEKRA) Zweifel geltend macht, das Fahrzeug könnte seit der seinerzeitigen Zuerkennung des H-Kennzeichens inzwischen technisch verändert oder "verbastelt" worden sein, was eine H-Zulassung nicht mehr rechtfertigen würde.
Bei mir war der TÜV im Sept.07 abgelaufen, habe letzte Woche endlich meinen TÜV gemacht . Den TÜV Prüfer hat es nicht intressiert, dass mein TR seit 8 Monate ohne TÜV war. So habe ich jetzt 15 Monate TÜV, da die Pakette auf Sep.07 ausgestellt wurde.
Erst ab einer Stillegung von 18 Monaten, muss man zur 21er Abnahme.
Am besten einmal beim Prüfer deines Vertrauens nachfragen.
Gruß,
steffen
nach meinem Kenntnisstand kann ein einmal zugeteiltes H-Kennzeichen nicht einfach aberkannt werden, einzige Ausnahme vielleicht, wenn irgendeine amtliche Stelle (z. B. Polizei, TÜV, DEKRA) Zweifel geltend macht, das Fahrzeug könnte seit der seinerzeitigen Zuerkennung des H-Kennzeichens inzwischen technisch verändert oder "verbastelt" worden sein, was eine H-Zulassung nicht mehr rechtfertigen würde.
Bei mir war der TÜV im Sept.07 abgelaufen, habe letzte Woche endlich meinen TÜV gemacht . Den TÜV Prüfer hat es nicht intressiert, dass mein TR seit 8 Monate ohne TÜV war. So habe ich jetzt 15 Monate TÜV, da die Pakette auf Sep.07 ausgestellt wurde.
Erst ab einer Stillegung von 18 Monaten, muss man zur 21er Abnahme.
Am besten einmal beim Prüfer deines Vertrauens nachfragen.
Gruß,
steffen
Re: TÜV abgelaufen
Dieses 'Vollabnahme' Gespenst gibt es (zumindest bei Moppeds) nicht mehr. Sollte es bei H-Kfz auch nicht mehr geben!?Steffen hat geschrieben:
Erst ab einer Stillegung von 18 Monaten, muss man zur 21er Abnahme.
....
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- Steffen
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Hallo,
das Gesetz wurde aus dem Grund geändert, weil viele den Tüv um 2-3 Monate überzogen haben um nur alle 26-28 Monate zum Tüv zu müssen.
Die Rechtslage ist, dass die Rückdatierung gesetzlich geregelt ist und der Herr TÜV-Prüfer wird sich nicht über geltendes Recht hinweg setzen (außer wohl im Saarland , welch ein Schlaraffenland )
https://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge ... formieren.
Zitat vom TÜV Süd: Seit 1. Dezember 1999 gilt für die HU die so genannte Rückdatierung: Wer also beispielsweise sein Fahrzeug im November zur HU vorführen muss, sie jedoch erst im Januar durchführen lässt, bekommt die neue Plakette rückwirkend für November erteilt.
Wobei die Laufzeitenbestimmung wohl Ländersache ist, siehe Saarland (NEID). Hier wird das ganze System ad absurdum geführt, es lebe der Föderalsmus.
Gruß aus Sachsen, wo rückdatiert wird
das Gesetz wurde aus dem Grund geändert, weil viele den Tüv um 2-3 Monate überzogen haben um nur alle 26-28 Monate zum Tüv zu müssen.
Die Rechtslage ist, dass die Rückdatierung gesetzlich geregelt ist und der Herr TÜV-Prüfer wird sich nicht über geltendes Recht hinweg setzen (außer wohl im Saarland , welch ein Schlaraffenland )
https://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge ... formieren.
Zitat vom TÜV Süd: Seit 1. Dezember 1999 gilt für die HU die so genannte Rückdatierung: Wer also beispielsweise sein Fahrzeug im November zur HU vorführen muss, sie jedoch erst im Januar durchführen lässt, bekommt die neue Plakette rückwirkend für November erteilt.
Wobei die Laufzeitenbestimmung wohl Ländersache ist, siehe Saarland (NEID). Hier wird das ganze System ad absurdum geführt, es lebe der Föderalsmus.
Gruß aus Sachsen, wo rückdatiert wird
Hallo,
wollte das Thema noch einmal aufgreifen da ich vor einem ähnlichen Problem stehe wie der Themen Starter.
An meinem TR ist der TÜV am 11/07 abgelaufen. Das Fahrzeug hat
H-Kennzeichen und wurde über den gesamten Zeitraum nicht abgemeldet.
Habe jetzt wieder die Zeit gefunden mich mit dem TR zu befassen und werde wohl auch in Kürze versuchen den TÜV zu erneuern.
Wird hier eine Vollabnahme fällig?
Wohne nicht im Saarland.
Grüße, Ralf
wollte das Thema noch einmal aufgreifen da ich vor einem ähnlichen Problem stehe wie der Themen Starter.
An meinem TR ist der TÜV am 11/07 abgelaufen. Das Fahrzeug hat
H-Kennzeichen und wurde über den gesamten Zeitraum nicht abgemeldet.
Habe jetzt wieder die Zeit gefunden mich mit dem TR zu befassen und werde wohl auch in Kürze versuchen den TÜV zu erneuern.
Wird hier eine Vollabnahme fällig?
Wohne nicht im Saarland.
Grüße, Ralf
ja, aber nur beim Tüv Hessen. Ist wohl so, dass der TÜV Hessen irgendwie einsehen musste (Klage?), dass er für 24 Monate Verkehrssicherheit kassiert und beispeilsweise nur 18 Monate bereinigt ausgibt. Und sachlich ist eine Rückdatierung auch nicht aufrecht zu erhalten, denn entweder wird dem Auto für 24 Monate Verkehrstauglichkeit eingeräumt oder nicht. Derzeit gibt es wohl einige Tüv-Prüfstellen, die auch immer direkt 24 Monate kleben, auch wenn sie nicht in Hessen lokalisiert sind. ist wohl eine Frage der Kulanz bzw. der Konkurrenzsituation vor Ort.
Adios
Carsten
Adios
Carsten
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D. h. also für Ralf:
Da bei seinem TR der TÜV seit 2007 abgelaufen ist muß er jetzt dreimal hintereinander zum TÜV, da immer die Plakette rückwirkend erteilt wird (07-09, 09-11, 11-2013).
Bekommt man da Rabatt, wenn man dreimal an einem Tag kommt mit dem gleichen PKW, oder ist eine Vollabnahme dann doch günstiger?
Grüße
Uwe
Da bei seinem TR der TÜV seit 2007 abgelaufen ist muß er jetzt dreimal hintereinander zum TÜV, da immer die Plakette rückwirkend erteilt wird (07-09, 09-11, 11-2013).
Bekommt man da Rabatt, wenn man dreimal an einem Tag kommt mit dem gleichen PKW, oder ist eine Vollabnahme dann doch günstiger?
Grüße
Uwe
Triumph TR3a Bj. 1958