Fahrverbot vom Tisch!

alles was nervt.

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Garfield
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Fahrverbot vom Tisch!

#1

Beitrag von Garfield »

Öffenbar hat der beharrliche Protest Wirkung gezeigt: Das Fahrverbot für Oldtimer scheint vom Tisch zu sein...

https://www.motor-klassik.de/aktuell/po ... _14702.hbs

Gruß

Peter
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mightymanu
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#2

Beitrag von mightymanu »

mensch, wenn das wirklich damit vom tisch ist und wir weiterhin mit unseren schmuckstücken in die städte fahren dürfen wäre das ein traum! ich drück uns alle daumen, aber wirklich glauben tu ich das erst wenn ich nächstes jahr mit meinem baby in die innenstadt fahr und keinen strafzettel krieg!

die beamten.....unglaublich :kopfklatsch

laßt uns weiter hoffen,

manu
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kawedo
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#3

Beitrag von kawedo »

Hipp Hipp Hurra

Freie Fahrt für "alte" Autos :D :D

ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung :genau:

für Euch zusammengestellt

Artikel 1
[...] Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung – [...] BImSchV)

Anhang 3
(zu § 2 Abs. 3)
Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht nach § 2 Abs. 1
Folgende Kraftfahrzeuge sind von Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auch dann ausgenommen, wenn sie nicht gemäß § 2 Abs. 1 mit einer Plakette gekennzeichnet sind:
1. mobile Maschinen und Geräte,
2. Arbeitsmaschinen,
3. land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
4. zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge,
5. Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz zur medizinischen Betreuung der Bevölkerung,
6. Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" nachweisen,
7. Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung in Anspruch genommen werden können,
8. Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen von Nichtvertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, die sich im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit in Deutschland aufhalten, soweit sie für Fahrten aus dringenden militärischen Gründen genutzt werden,
9.zivile Kraftfahrzeuge, die im Auftrag der Bundeswehr genutzt werden, soweit es sich um unaufschiebbare Fahrten zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben der Bundeswehr handelt,

Neu eingefügt: :genau:
„10. Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen.“.

Begründung:
Buchst. b (Einfügung Nummer 10) zielt auf die Aufnahme historischer Fahrzeuge in den Ausnahmekatalog ab, die der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Die Anzahl solcher Fahrzeuge und deren geringe Fahrleistung rechtfertigen eine Ausnahme von den Fahrverboten in den Umweltzonen.

So beschlossen am 21.09.07



CharlyW
trinkt jetzt einen Whisky in der Garage :party1 :D
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#4

Beitrag von kawedo »

@ manu :punish :punish2

ICH bin Verwaltungsbeamter

CharlyW
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#5

Beitrag von mightymanu »

@charlyW

wie immer sind doch freunde, familie, bekannte und VOR ALLEM TR-fahrer ausgenommen! :giveup

trotzdem tolle nachrichten für uns alle und auch danke für deine erklärung des rechtlichen!

p.s. viel spaß beim whisky trinken in der garage - ich trink jetzt erst mal ein schönes weissbier auf die guten nachrichten! :party1

Manu
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Ronald
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#6

Beitrag von Ronald »

Hi Leute!

Ich möchte Euch eigentlich nicht die gute Laune verderben. Schließlich habe ich mich selbst sehr gefreut über diese überraschende Wendung. Aber ich habe mich letzte Woche mit nem TÜV-Mann unterhalten, der irgendwie mit der Feinstaubgeschichte hier in Berlin zu tun hatte.

Seiner Ansicht nach könnte es Schwierigkeiten mit der Genehmigung der Ausnahme des H-Kennzeichens in Deutschland seitens der EU geben. Es wären dann sozusagen 30 Jahre alte in Deutschland zugelassene Autos im Vorteil gegenüber bsp. 30 Jahre alte in Polen zugelassene Autos, da es für diese dann keine Ausnahme gäbe. Das wäre dann wieder keine Gleichstellung innerhalb der EU....

Desweiteren war seine Meinung, dass die Umweltzone hier in Berlin vermutlich sehr schnell ausgeweitet wird und sich dann nicht mehr nur auf das Innenstadtgebiet bezieht, sondern ganz Berlin. Das war im übrigen die Antwort auf meine Frage, was denn passiert, wenn festgestellt wird, dass die Feinstaubbelastung gar nicht weniger wird nach Einführung der Umweltzone.... 8O

Inwiefern das nun alles so passiert wie der eine Herr vom TÜV da meint sei mal dahingestellt, aber ein bisschen Sorge macht mir das schon. Ich würde also lieber abwarten, ob die EU nun noch ihren Segen zur Ausnahmeregelung in Deutschland geben muss oder ob es gar nicht erst soweit kommt und die Ausnahme damit durch ist.

Gruß
Ronald
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#7

Beitrag von Garfield »

Ich glaube nicht, daß eine Klage wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes Aussicht auf Erfolg hätte.

Ein deutsche Besitzer eines mehr als 25 Jahre alten Autos ist ja auch bereits seit Jahren im Nachteil gegenüber dem niederländischen Besitzer eines solchen Fahrzeugs - denn letzterer muß dafür keine Steuern mehr bezahlen.

Vielleicht sollte man einfach einmal klagen... :?

Gruß

Peter
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#8

Beitrag von Ronald »

Es geht wohl auch nicht um irgendwelche Klagen, sondern ob die EU die Ausnahme noch einmal begutachten muss und wenn ja, ob diese dann überhaupt zugelassen wird :o

Gruß
Ronald
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#9

Beitrag von Garfield »

Die EU macht ja keine Vorgaben, welche Fahrverbote auszusprechen sind, sondern nur, daß die Luft von Feinstaub reinzuhalten ist. Die einzelnen Länder versuchen dies auf unterschiedlichem Weg umzusetzen.... Fahrverbote für benziner sind hier sicherlich nicht zielführend.

Gruß

Peter
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#10

Beitrag von mn-nl »

@ Garfield!

Ich, Hollaender, bezahle keine Strassensteuer fuer meinen Oldtimer von 25+ Jahre. Darf auch blaue Nummernschilder fahren, H-Zulassung aehnlich.

Im sachen EU-gleichberechtigung bezahle ich aber gerne die, wieviel ist es genau, 200 Euro oder so fuer mein TR6 WENN ich dafuer auch eure Strassensteuer und vor allem Neupreise fuer die Alltagskutsche kriege!

(Zum vergleich: Strassensteuer meiner Renault Scenic 1,5 DCI:
Motorrijtuigenbelasting per kwartaal: € 257,00
Motorrijtuigenbelasting per jaar: € 1016,00
Neupreis waren dicke 31000 Euro wegen eine Sondersteuer von sagenhafte € 8572. Diese Steuer trift jede Neuzulassung, 2.Hand ist im sachen Preis natuerlich dementsprechend.

Da kan ich nur froh sein das es eine Firmenkiste ist, und der Renault ist etwa schnitt hier im Lande fuer meine Berufsgruppe. In Deutschland waere das etwa ein Passat oder A4.....

Gruesse, Marc

(Und ja es geht mir gut, trotzdem :D :D )
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