PSTTG und unser Marktplatz

Moderator: TR-Freunde-Team

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tr_tom
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PSTTG und unser Marktplatz

#1

Beitrag von tr_tom »

Hallo Freun.de,

haben wir mit dem neuen Plattformen-Steuertransparenzgesetz PStTG nun auch ein Problem auf unserem Marktplatz?

Wer ist juristisch hier bewandert?

Gruss
Thomas

https://www.business-leaders.net/plattf ... -gemeldet/

https://www.roedl.de/themen/steuerpolit ... ldepflicht

https://unknowns.de/forum/thread/22940- ... C3%BChren/

https://www.dr-650.de/viewtopic.php?t=14001

https://community.ebay.de/t5/Private-Ve ... -p/4661218
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Berthold
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Re: PSTTG und unser Marktplatz

#2

Beitrag von Berthold »

Hallo Thomas,

danke für den Hinweis. Den Blödsinn kannte ich noch garnicht. Hier ein Auszug aus deinen Links.

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Gesetzesbegründung:
Die Anforderung an den Abschluss eines Rechtsgeschäfts stellt sicher, dass rein potentielle Geschäftsvorfälle
keiner Meldung an das BZSt unterworfen werden. So soll die bloße Vermittlung von Möglichkeiten zu einem
Geschäftsabschluss, wie beispielsweise in Form eines digitalen „schwarzen Bretts“, bei dem das maßgebliche
Rechtsgeschäft außerhalb der Plattforminfrastruktur als Bargeschäft oder anderweitig elektronisch zustande
kommt, nicht erfasst sein. Denn wäre dies der Fall, bliebe für den Plattformbetreiber unbekannt, auf wie viele
Angebote der Anbieter Geschäftsabschüsse tatsächlich erfolgten bzw. ob diese überhaupt zu einem tatsächlichen
Geschäftsabschluss geführt haben (siehe auch Satz 3 Nummer 2).

(....)

Das Rechtsgeschäft muss nach Satz 1 unter Verwendung der Software geschlossen werden können. Typischerweise leitet die Plattform Nutzer strukturiert durch den Prozess des Rechtsgeschäftsabschlusses und sorgt für eine
Bestätigung des Abschlusses unter Ausweisung seines Inhalts. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Plattformbetreiber zuverlässig Kenntnis von solchen Aktivitäten von Anbietern erlangt, die sich zu einem bestimmten
Geschäftsvorfall mit einer vereinbarten Vergütung konkretisiert haben. Abhängig von dem Geschäftsmodell, das
der Betreiber verfolgt, wird häufig nur bei Zustandekommen eines Rechtsgeschäfts zwischen Anbieter und Nutzer
ein Entgelt fällig. Dieses Entgelt wird zumeist von Anbietern an den Plattformbetreiber geschuldet und bestimmt
sich nach der Höhe der Vergütung, die die Nutzer den Anbietern zu zahlen haben.
(...)

Vergütung ist hiernach jegliche Form von
Entgelt, abzüglich aller vom Plattformbetreiber einbehaltenen oder erhobenen Gebühren, Provisionen oder Steuern, die einem Anbieter im Zusammenhang mit einer relevanten Tätigkeit gezahlt oder gutgeschrieben wird und
deren Höhe dem Plattformbetreiber bekannt ist oder bekannt sein müsste. Etwaige Erstattungen und Rückzahlungen, die der Vergütungsempfänger leistet, sind von der Höhe der Vergütung abzuziehen.

Das haben wir hier doch alles nicht.
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Das sehe ich ganz genauso. Es geht ziemlich sicher um die Plattformen wie z. B. Amazon die den Händlern Vertriebsmöglichkeiten zur Verfügung stellen und dafür eine Vergütung in Rechnung stellen. Es gibt auch viele Händler die als private Verkäufer auftreten und Neuware unter Ausschluss von Gewährleistung an den Mann bringen. Für diese Händler dürfte es jetzt schwierig werden. Für Gebrauchtteile die seit Jahren in der Garage liegen wird sich hoffentlich niemand interessieren.
Leider sind die Vorschriften wie üblich nicht allgemein verständlich und mehrdeutig verfasst. Ich hoffe hier kann ein Experte noch Licht ins Dunkle bringen.

Aber mal sehen was Peter davon hält. Immerhin trägt er das Risiko.

Gruß Berthold
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tr_tom
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Re: PSTTG und unser Marktplatz

#3

Beitrag von tr_tom »

Hallo,

explizit wird z.B. "ebay Kleinanzeigen" als relevant in verschiedenen Beiträgen bezeichnet und so ähnlich ist doch auch unser Marktplatz, oder?

Gruss
Thomas
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Re: PSTTG und unser Marktplatz

#4

Beitrag von Kamphausen »

https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... onFile&v=2

Interessant sind hier §3 und §11

Was das Beamtendeutsch dem geneigten Leser sagen will, kann Garfield vermutlich am besten Anne fragen....

Bis das geklärt ist, würd ich die "Plattform" schließen....

Hatte ja auch schon mehrfach vorgeschlagen, aus TR-Freun.de nen "Verein" zu machen....So haben wir das bei https://www.TL1000.de gemacht, um nicht eine natürliche Person persönlich haftend zu haben...
Ich mein keinen "richtigen" Verein sondern eher was mit 5-10 Leuten, um Haftungs- und Steuerthemen umgehen zu können....

Peter
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Berthold
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Re: PSTTG und unser Marktplatz

#5

Beitrag von Berthold »

Leider verstehe ich das Beamtendeutsch auch nicht richtig, aber mal ein paar Fragen wie es andere "Plattformen" halten ist doch interessant.

Was passiert denn bei Immobiliescout24 oder Mobile. Hier wird doch in der Regel schon bei einem Geschäft die Grenze von 2.000 € überschritten. Erfolgt dort automatisch eine Meldung ans Finanzamt, wenn ja wie werde ich darauf hingewiesen? Verkaufe ich das Auto über Mobile.de fallen Steuern an beim Verkauf im Autokino nicht. Das kann ich nicht glauben. Muss ich zukünftig wieder in der Zeitung inserieren wenn ich ein Auto verkaufen oder eine Wohnung vermieten will? Hier sollte man darauf achten wie die großen Marktplätze sich verhalten und ob sie ihre Bedingungen ändern. Bei Mobile.de taucht das Wort Finanzamt nicht mal in den AGB's für Händler auf.

Nicht zu vergessen bei Thema Steuern spielt ja auch immer der Anschaffungswert eine Rolle. Wenn ich jetzt ein nicht mehr benötigtes Ersatzteil was lange in der Garage liegt mit Verlust verkaufe, kann ich dann den Verlust von der Steuer absetzen? Da in unserem Marktplatz, nach meinem Kenntnisstand, keine Neuteile zu mehr als dem üblichen Marktpreis angeboten werden, sehe ich das ganze recht entspannt, da eigentlich immer mit Verlust verkauft wird. Allerdings kann die Meldepflicht, falls wir davon betroffen sind, uns den Spaß verderben.

Falls das alles wirklich zutrifft, haben wir keine Möglichkeit mehr offen Teile anzubieten. Auch nicht im Forum, denn dieses ist auch eine Plattform. Wir müssten dann auch Beiträge wie - Frag mal bei XY nach - eigentlich löschen, da die Plattform die Kontaktaufnahme zur Vertragsanbahnung ermöglicht.

Wir werden hier doch sicher den einen oder anderen Rechtskundigen haben, der unser doch mal eine fundiertere Meinung mitteilen kann.

Gruß Berthold
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Re: PSTTG und unser Marktplatz

#6

Beitrag von TR6-72 »

Nach dem, was in nachfolgendem Link dargelegt wird, ist der TR-Freunde Marktplatz nicht betroffen.

https://www.fair-news.de/2942807/plattf ... ufsportale

Grüße aus Westfalen
Dieter
Amelia
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tr_tom
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Re: PSTTG und unser Marktplatz

#7

Beitrag von tr_tom »

TR6-72 hat geschrieben: 10.01.2023, 11:42 Nach dem, was in nachfolgendem Link dargelegt wird, ist der TR-Freunde Marktplatz nicht betroffen.

https://www.fair-news.de/2942807/plattf ... ufsportale
Interessanter Artikel, in dem einige Details anders "interpretiert" werden.

Danke.

Gruss
Thomas
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Berthold
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Re: PSTTG und unser Marktplatz

#8

Beitrag von Berthold »

Aus einem anderen Forum.
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Und es gibt in diesem Bereich tatsächlich ein Problem, insbesondere auf den einschlägigen Plattformen, wie eBäh, Kleinanzeigen und Co., wenn dort Scheingewerbliche als Privatleute große Mengen Neu- und Gebrauchtwaren über viele verschiedene Accounts verkaufen. Die führen weder Steuer auf ihre Gewinne, noch Umsatzsteuer, etc. ab, noch erfüllen sie Rücknahme- oder Gewährleistungspflichten. Vorallem die für kleine und ehrlich als Gewerbetreibende agierenden Händler ein ernstes Problem darstellende Rücknahme und Gewährleistung wird so umgangen. Dadurch erlangen solche Konkurrenten deutliche Wettbewerbsvorteile, was den ehrlichen Gewerbetreibenden (vorallem den Kleinen, oder den im Nebenerwerb) große Nachteile bringt. Auf diese mehr oder weniger Scheingewerbetreibenden zielt ein solches Gesetz. Es ist aber, wie so vieles hier bei uns nicht zuendegedacht und schlecht umgesetzt, so daß es vermutlich wieder nicht die Richtigen trifft.
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Ich denke das es genau darum geht, aber wie so oft ist die Maßnahme nicht genau genug definiert, so dass es auch uns treffen könnte.

Hier eine Info aus dem Bundestag. Auch bei YouTube findet man weitere Informationen (1, 2). Wer weiß wie das alles zu interpretieren ist?

Gruß Berthold
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