Alufelgen 7x16

Felgen, Reifen, Distanzscheiben...

Moderator: TR-Freunde-Team

Ralf-TR6
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Re: Alufelgen 7x16

#46

Beitrag von Ralf-TR6 »

Ich kannte mal einen, der einen kannte, der aus einem schnöden Transporter ein Wohnmobil gemacht und eingetragen hat. Musste nur ein Propangaskocher drin rumliegen und ein paar grosse Scheine mussten auch rüberwachsen. Die Zeiten sind doch lange vorbei und etliche Tüv-prüfer sind durch die Digitalisierung und Vernetzung aufgeflogen.
Gruss
Ralf
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jesse
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Re: Alufelgen 7x16

#47

Beitrag von jesse »

http://www.rhd-speedmaster.com/ Dort könnte man sich ja . auch...schlau.. machen.
aber, ich werde hierzu nichts mehr schreiben.
bin ja nur der ..neuling
Gruss
JH
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V8
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Re: Alufelgen 7x16

#48

Beitrag von V8 »

IMG_20240430_184044.jpg
7x16 ET-25 Speichenrad, eingetragen mit Flügelmuttern, hätte ich zum Thema früher war es einfacher, noch im Angebot.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Gyula
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Re: Alufelgen 7x16

#49

Beitrag von Gyula »

Hi!

@ Jesse:
Wie sieht es jetzt mit deinem Gutachten aus?
Ich bin doch richtig in der Annahme, dass du nicht den von Jochem gemeinten Zettel meinst, der bei uns wohl keine offizielle Anerkennung findet? Du meinst doch sicher ein Gutachten von einem anerkannten Prüfinstitut!
Ich würde mich sehr über ein gültiges Gutachten freuen, denn dann könnte ich endlich ganz offiziell ordentliche 7x 16 auf meinen TR montieren.
Willst du dafür eine Gegenleistung?

Gyula
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Re: Alufelgen 7x16

#50

Beitrag von Schnippel »

Hallo

der Hersteller der Felgen in Taiwan hat sämtliche Zertifikate unter anderem die Zertifizierung IATF 16949.
Dadurch erübrigt sich meines Wissens eine ganze Reihe an Prozeduren.
Wenn ein Ing. das will trägt er die Felgen auch ein.
Meine Unterlagen 15 und 16 Zoll sind Mehrseitig und direkt vom Hersteller https://www.league.com.tw/home.php (2011) ausgestellt.
Vielleicht mal dort versuchen.
Und TR´s die keine extra Bezeichnung der Felgen im Brief haben, könne was 15 Zoll Felgen angeht, sowie so alles dran stecken was geht !
Darum das NIE ändern, sobald etwas drin steht ist man gebunden !
Munter Bleiben
Ralf
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Re: Alufelgen 7x16

#51

Beitrag von jesse »

Hier noch mal ein DANKE an Ralf "Schnippel" zu der Aussage #56
und an alle anderen TR-Freunde, ich habe nicht irgendein "Zettel" sonder etwas "vernünftiges"
werde dies aber nicht weiter veröffentliche(wurde mir vom Zusender) untersagt.
weiter werde ich mich als Neuling zu diesem Thema, nicht mehr äussern.
Gruß
JH
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wie
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Re: Alufelgen 7x16

#52

Beitrag von wie »

Schnippel hat geschrieben: 01.05.2024, 07:54 Und TR´s die keine extra Bezeichnung der Felgen im Brief haben, könne was 15 Zoll Felgen angeht, sowie so alles dran stecken was geht !
Darum das NIE ändern, sobald etwas drin steht ist man gebunden !
Munter Bleiben
Ralf
Danke nochmal Ralf für den entscheidenden Hinweis, den Du mir ja früher schon mal gegeben hast. Genau aus dem Grund bleibe ich bei 15‘‘. Wenn ich statt den Panasport mal was anderes drauf stecken will, so what..

Grüße
Achim
Gyula
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Re: Alufelgen 7x16

#53

Beitrag von Gyula »

Hi!

Ich weiß nicht, was hier los ist, aber ich denke es ist genug der Narrative…..

@Ralf und @all:
Die TS16949 ist eine technische Spezifikation der IATF (Internaational Automotive Task Force).
Sie basiert auf die ISO 9001 und wurde unter Mitwirkung der VDA veröffentlicht.
Sie definiert die Anforderungen an Managementsysteme.
Sie legt u. A. die Anforderungen an Organisationen, Prozesse und Abläufe fest.
Durch ein sog. Zertifizierungsaudit wird durch akkreditierte und international anerkannte Auditoren die Übereinstimmung des Managementsystems mit den zugrunde gelegten Anforderungen überprüft.
Ist eine Übereinstimmung festgestellt, wird ein international anerkanntes Zertifikat ausgestellt.

Über die Eigenschaften und Qualität der hergestellten Produkte wird nicht befunden.

Ein international anerkanntes Gutachten kann nur durch ein international anerkanntes und akkreditiertes Prüfinstitut ausgestellt werden.
Liegt kein solches Gutachten vor, müssen die Produkte durch eine national akkreditierte Prüfanstalt (die ihrerseits auch international anerkannt sein kann), geprüft und bescheinigt werden.

Die besagte Felge besitzt demnach und auf Basis der bisher gezeigten Unterlagen keinerlei Zulassung in D.

@ Jesse:
Ich finde es sonderbar, dass du die gültigen Gutachten nicht zeigst
Du erinnerst mich stark an ein Forumsmitglied mit narzisstischem Verhalten, der sich stets versucht in den Mittelpunkt zu stellen.
Allerdings habe ich schon länger nichts mehr von ihm gelesen.
Wahrscheinlich ist er gesperrt worden.
Ich hoffe, dass dir das gleiche Schicksal ereilt, wenn du so weitermachst.
Aber vielleicht bist das ja eh du unter einem neuen Pseudonym….

Ungern, aber ich muss mich nach diesen Aussagen als international akkreditierten Auditor für Manegementsysteme vorstellen.

Gyula
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Re: Alufelgen 7x16

#54

Beitrag von Ralf-TR6 »

Hallo,
Danke dir, Gyula! "Ich weiss man was, das sag ich dir aber nicht"
Hab ich irgendwie zuletzt in der Kita gehört. Aber er hat ja versprochen, er äußert sich nicht mehr.
Hoffentlich bleibt es dabei.
Gruss
Ralf-tr6
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Re: Alufelgen 7x16

#55

Beitrag von V8 »

Die Aussage, dass man ohne Nennung im Brief beliebige Felgen verwenden darf, halte ich, vorsichtig gesagt, für verwegen. Taucht auch immer mal in Verbindung mit Speichenrädern auf, insbesondere weil indische Hersteller (MWS) gern als legitimer Nachfolger des Dunlop Rades bezeichnet werden. Damit dürfte man dann auch zb beliebige Lenkräder montieren. Vorsicht! Im Falle eines Unfalls seid Ihr dran, weil ja das gesamte Handling vom Fahrzeug maßgeblich vom Rad bestimmt wird. Da lässt Euch kein Richter, keine Versicherung davon kommen!

Einfach geht's aktuell nur noch mit einem Teilegutachten, wie das Maxilite hat, oder einem großzügigen Prüfer, der sich über die Gesetze hinweg setzt.

Legal braucht es für die Felge zunächst einen zertifizierten Hersteller, will sagen, der muß in der Lage sein gleichbleibende Qualität zu liefern. Sonst würde das Felgen-Gutachten/der Festigkeitsnachweis ja keinen Sinn machen. Die montierten Felgen könnten ja sonst anders sein, als geprüft.

Hat man also den Festigkeitsnachweis tatsächlich in der benötigten Form, braucht es neuerdings den Nachweis einer Art Anprallfestigkeit mit dem gewünschten Reifen. Sollte man das wirklich auch gekriegt haben, gibt es die 2% Regel, wonach das Fahrwerk des Pkw zu überprüfen ist, wenn sich die Spurweite um mehr als 2% vergrößert hat.

Das ist beim TR ein heikler Punkt, wurde indirekt bereits angesprochen. Ich hatte ja geschrieben, daß bei den 15 Zöllern die Felge an der Schraube vom oberen Kugelkopf schrappt. Wenn man es nicht besser weiß und mit der Flex die oberen Querlenker versaut, macht man es dem Prüfer schwer. Tatsächlich ist der Vertical Link beim TR bisserl schwach und setzt sich im Laufe der Zeit. Liegt das Auto tiefer und schlägt schon mal durch und/oder die Dämpfer sind schlecht, geht das auch flott. Damit kommt die Felge deutlich dichter an den Kugelkopf und schrappt. Man muß dann den Vertical Link für die Eintragung erneuern. Ihr glaubt doch nicht, daß Maxilite mit abgeflexten Querlenkern ein Gutachten gekriegt hätte? Durch verringerte Einpresstiefe des Rades wird dieses unterdimensionierte Teil nochmals deutlich höher belastet. Man kann nur hoffen, daß der Prüfer das übersieht bzw nicht weiß.

Also der Festigkeitsnachweis der Felge ist nur der erste Schritt und je tiefer man einsteigt, umso aussichtsloser wird der Krempel für die 100% legale Einzel-Abnahme beim TÜV. Da aktuell die Prüfer überwacht werden und Fotos ihrer Taten dem Prüfbericht zur Kontrolle beilegen müssen, ist der ganz legale Weg schwierig.
Gyula
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Re: Alufelgen 7x16

#56

Beitrag von Gyula »

V8 hat geschrieben: 01.05.2024, 22:43
Legal braucht es für die Felge zunächst einen zertifizierten Hersteller, will sagen, der muß in der Lage sein gleichbleibende Qualität zu liefern. Sonst würde das Felgen-Gutachten/der Festigkeitsnachweis ja keinen Sinn machen. Die montierten Felgen könnten ja sonst anders sein, als geprüft.
Hi!

Eine Zertifizierung des Herstellers ist keine Voraussetzung für die Freigabe und ein Teilegutachten.
Die Produkte müssen samt umfangreichen Unterlagen wie Spezifikation Design, Material, Verfahren, Fotos u.v.m. an die akkreditierte Prüfstelle übergeben werden.
Bei jeglicher Änderung im Vergleich zu den eingereichten Unterlagen muss dies dem Prüflabor angezeigt und das Produkt samt Unterlagen zur neuerlichen Prüfung vorgestellt werden.
Der Hersteller muss periodische Prüfungen (Typprüfungen) durchführen und die Konformität bestätigen. Dem akkreditierten Prüflabor ist Einsicht zu gewähren.
Eine Zertifizierung des Herstellers ist keine Voraussetzung für den Erhalt eines Teilegutachtens.

Die Automobilhersteller verlangen jedoch fast immer eine Zertifizierung ihrer Lieferanten. I.d.R. wird u.A. ein Zertifikat nach ISO TS 16949 gefordert um definierte und stabile Prozesse voraussetzen zu können.

Gyula
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Re: Alufelgen 7x16

#57

Beitrag von V8 »

Moin,
soweit ich weiß ticken die Uhren hier in der BRD anders.
Für den TÜV Ingenieur ist es wichtig, daß der Betrieb zertifiziert ist.
Für die Prüfung der Felge ist es mglw nicht erforderlich, aber ohne Zertifizierung des Betriebes braucht man's gar nicht angehen.
Genau damit ist mir schon mehrmals eine Eintragung unter "H" mit altem Krempel verwehrt worden.

Wenn die nicht wollen sind die alten Teile nicht in einem zertifizierten Betrieb hergestellt, weil es das damals nicht gab und die neuen Teile mit Gutachten und Zertifizierung sind inkompatibel mit dem "H', sprich das würde dann aberkannt. Deswegen hat Bastuck oft zwei Bescheinigungen dabei: Das Gutachten selber und die Bescheinigung, daß die Teile unter H zu verwenden sind.
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Re: Alufelgen 7x16

#58

Beitrag von Gyula »

Hi!

Ach…….seufz….

Gyula
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Re: Alufelgen 7x16

#59

Beitrag von Gyula »

Hi!

Vielleicht hilft das:
Hier wurde ein ISO TS 16949 Zertifikat gezeigt.
Das ist ein Systemzertifikat.

Vielleicht meinst du ein Produktzertifikat?
Das hat aber nichts mit der ISO TS 16949, oder der ISO 9000ff zu tun.

Gyula
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Re: Alufelgen 7x16

#60

Beitrag von Cornelius »

V8 hat geschrieben: 02.05.2024, 08:24
Deswegen hat Bastuck oft zwei Bescheinigungen dabei: Das Gutachten selber und die Bescheinigung, daß die Teile unter H zu verwenden sind.
Moin,
lese schon eine Weile mit Interesse mit. Sind denn die bei B angeboteten Alu im Minilite 5 1/2" 15 dann plug&play eintragungsfähig (wenn man diese möchte) Zumindest werden diese mit TÜV Zertifikat beworben...

Daaanke und sonnige grüße aus dem Norden
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