Reifendruck Mitteilungspflicht
Verfasst: 01.04.2018, 09:41
Vielleicht ja auch für uns hier interessant... hatte ich bei der NVG auch schon gepostet:
Liebe NVGler,
bitte denkt an die ab heute gültige Mitteilungspflicht zum gefahrenen Reifendruck!
Mit Einführung des neuen Schneeflockensymbols für Winterreifen wurde ja, von allen Verbänden wie ADAC, AvD und auch der NVG unbemerkt, eine Mitteilungspflicht für den jeweils gefahrenen Reifendruck eingeführt.
Bei jeder Kontrolle durch BAG oder Polizei ist ab dem 1.4.2018 unaufgefordert der auf allen Reifen des Fahrzeugs eingestellt Reifendruck mitzuteilen, und zwar beginnend mit Achse 1 (Vorderachse) links, rechts, dann Achse 2 links, rechts usw.. Es ist peinlich darauf zu achten, dass der tatsächliche Reifendruck benannt wird, nicht etwa nur der Sollwert. Sollten bei der dann folgenden Messung durch die Beamten Differenzen von über 0,1 bar auftreten, sind je abweichendem Wert (also Reifen) Bußgelder von bis zu 200 € möglich.
Hinweis: Lass Euch in jedem Fall den Schulungsnachweis des messenden Beamten vorweisen. Jeder für die Messung zugelassene Beamte muss ein gültiges Zertifikat des Bundesamtes für Vulkanopneumatik in Erfurt vorweisen können - ohne dies ist er nicht messungsbefugt!
Allen noch schöne Ostertage,
Peter
Liebe NVGler,
bitte denkt an die ab heute gültige Mitteilungspflicht zum gefahrenen Reifendruck!
Mit Einführung des neuen Schneeflockensymbols für Winterreifen wurde ja, von allen Verbänden wie ADAC, AvD und auch der NVG unbemerkt, eine Mitteilungspflicht für den jeweils gefahrenen Reifendruck eingeführt.
Bei jeder Kontrolle durch BAG oder Polizei ist ab dem 1.4.2018 unaufgefordert der auf allen Reifen des Fahrzeugs eingestellt Reifendruck mitzuteilen, und zwar beginnend mit Achse 1 (Vorderachse) links, rechts, dann Achse 2 links, rechts usw.. Es ist peinlich darauf zu achten, dass der tatsächliche Reifendruck benannt wird, nicht etwa nur der Sollwert. Sollten bei der dann folgenden Messung durch die Beamten Differenzen von über 0,1 bar auftreten, sind je abweichendem Wert (also Reifen) Bußgelder von bis zu 200 € möglich.
Hinweis: Lass Euch in jedem Fall den Schulungsnachweis des messenden Beamten vorweisen. Jeder für die Messung zugelassene Beamte muss ein gültiges Zertifikat des Bundesamtes für Vulkanopneumatik in Erfurt vorweisen können - ohne dies ist er nicht messungsbefugt!
Allen noch schöne Ostertage,
Peter