Hi,
mich hat es beruflich für 2 Jahre nach UK verschlagen und da hab ich mir einen TR6 zugelegt den ich nächstes Jahr mit nach Deutschland nehmen werde.
Ich stelle mir das ganz einfach vor!
1. Fähre buchen und nach Deutschland fahren
2. Scheinwerfer auf Rechtsverkehr umbauen
3. TÜV Vollgutachten
4. H- Kennzeichen holen und versichern
5. In UK stillegen
Geht das oder ist das viel komplizierter mit Zoll usw......
Christian
TR6 aus UK importieren! Wer weiß wie das geht?
Moderator: TR-Freunde-Team
Hallo,
ich hatte mich auch mal erkundigt was man alles machen muss. Allerdings in einem anderen zusammenhang. Mir wurde von Morgan (m)ein ehemaliges Versuchsfahrzeug "Morgan Aero8" sehr günstig angeboten. Dazu hatte ich mir erkundigt.
Was du machen must ist eigentlich ganz einfach (oder auch wieder nicht)
1. Zulassungstelle deines Zuständigbereichs anrufen und erkundigen,
manchmal haben die auch Infos auf ihren Webseiten
- Du brauchst nur die ehemaligen englischen papiere,
- es ist eine EU Einfuhr eines Gebrauchtwagens
- dazu ein Vollgutachten beim Tüv oder Konkurenz
- Steuer nicht vergessen (Finanzamt)
alles krieg ich auch nicht mehr zusammen, aber die bei meiner Zulassungstelle haben mich sehr ausführlich informiert.
2. um das Gutachten zu bekommen, sind eben die Deutschen Zulassungvorschriften einzuhalten, dazu zählt natürlich die Scheinwerfer
usw. Aber das kann die der nette Gutachter ebenfalls im Vorfeld mitteilen.
Wenn du alle Infos zusammen hast , dann kannst du abschätzen welche zusätzlich eKosten entstehen. (kann schon ein bisschen mehr sein)
Bei mir hat es mit dem Morgan leider fdann doch nicjht geklappt, da er schon anderweitig in England verkauft wurde. Schade, das Ding war abgesehen von der polarisierenden Optik (front) eine echte Granate,
wenn ich die Kohle hätte.....
alexe
ich hatte mich auch mal erkundigt was man alles machen muss. Allerdings in einem anderen zusammenhang. Mir wurde von Morgan (m)ein ehemaliges Versuchsfahrzeug "Morgan Aero8" sehr günstig angeboten. Dazu hatte ich mir erkundigt.
Was du machen must ist eigentlich ganz einfach (oder auch wieder nicht)
1. Zulassungstelle deines Zuständigbereichs anrufen und erkundigen,
manchmal haben die auch Infos auf ihren Webseiten
- Du brauchst nur die ehemaligen englischen papiere,
- es ist eine EU Einfuhr eines Gebrauchtwagens
- dazu ein Vollgutachten beim Tüv oder Konkurenz
- Steuer nicht vergessen (Finanzamt)
alles krieg ich auch nicht mehr zusammen, aber die bei meiner Zulassungstelle haben mich sehr ausführlich informiert.
2. um das Gutachten zu bekommen, sind eben die Deutschen Zulassungvorschriften einzuhalten, dazu zählt natürlich die Scheinwerfer
usw. Aber das kann die der nette Gutachter ebenfalls im Vorfeld mitteilen.
Wenn du alle Infos zusammen hast , dann kannst du abschätzen welche zusätzlich eKosten entstehen. (kann schon ein bisschen mehr sein)
Bei mir hat es mit dem Morgan leider fdann doch nicjht geklappt, da er schon anderweitig in England verkauft wurde. Schade, das Ding war abgesehen von der polarisierenden Optik (front) eine echte Granate,
wenn ich die Kohle hätte.....
![Surprised :o](./images/smilies/aeh.gif)
alexe
- HansG
- Profi
- Beiträge: 1482
- Registriert: 24.04.2005, 23:00
- Wohnort: Wachtberg TR4A IRS 1965
- Hat sich bedankt: 30 Mal
- Danksagung erhalten: 35 Mal
Eine Zollabfertigung (eventuell verbunden mit der Zahlung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) für gebrauchte PKW ist nur notwendig für den Import aus Drittländern (Nicht-EU-Staaten)
Die Abfertigung eines PKW's aus diesen Drittländern als Umzugsgut (= Übersiedlungsgut =zoll- und steuerfrei!)geht nur, wenn tatsächlich ein Umzug stattfindet. Dies setzt einen Auslandsaufenthalt von mindestes 12 Monaten (Nachweis!) voraus und der Wagen muss wenigstens 6 Montate (Nachweis!) im Besitz gewesen sein.
Innerhalb der EU gibt es freien Warenverkehr, keine Zölle, keine Einfuhrzumsatzsteuer.
Nur für den Erwerb von Neufahrzeugen gelten Sonderregelungen.
Weitere Infos auch zum Erwerb von Gebrauchtfahrzeugen innnerhalb der EU
https://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/ei ... #einreise5
Umfassende Informationen zum Thema Zoll, sowie Kontaktstellen bei Fragen unter www.zoll.de
Die Abfertigung eines PKW's aus diesen Drittländern als Umzugsgut (= Übersiedlungsgut =zoll- und steuerfrei!)geht nur, wenn tatsächlich ein Umzug stattfindet. Dies setzt einen Auslandsaufenthalt von mindestes 12 Monaten (Nachweis!) voraus und der Wagen muss wenigstens 6 Montate (Nachweis!) im Besitz gewesen sein.
Innerhalb der EU gibt es freien Warenverkehr, keine Zölle, keine Einfuhrzumsatzsteuer.
Nur für den Erwerb von Neufahrzeugen gelten Sonderregelungen.
Weitere Infos auch zum Erwerb von Gebrauchtfahrzeugen innnerhalb der EU
https://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/ei ... #einreise5
Umfassende Informationen zum Thema Zoll, sowie Kontaktstellen bei Fragen unter www.zoll.de
Gruss aus dem Ländchen
Hansgerd
Hansgerd