..ich habe die Engländer mal angeschrieben.(https://www.classiccarleds.co.uk/collec ... pgrade-kit)
Scheinbar haben die eine andere Birnenbauart. Die gezeigten Beispiele zeigen eine deutliche Überlegenheit ggü. den normalen Birnen.
https://www.classiccarleds.co.uk/collec ... car-glb380
Gruß
Wolfgang
LED Hauptscheinwerfer
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Re: LED Hauptscheinwerfer
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Re: LED Hauptscheinwerfer
https://www.britpart.com/parts/lighting ... s/da6281k/
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Re: LED Hauptscheinwerfer
Herzliche Grüsse an diesem schönen Sonntag aus der Schweiz. Gemäss unseren Prüfstellen in der Schweiz sind LED Leuchteinsätze, ob hinten oder vorne, ein absolutes No-go für den Oldtimereintrag. Die Xenon Leucheinsätze im Hauptscheinwerfer sind ohne Niveausgleich und Scheinwerfer Waschanlage überhaupt nicht zugelassen. 1. mal Verwarnung, 2. mal CHF 300,- Busse. Besser gescheite Nebelleuchten und mit Klettverschluss abnehmbares LED Tagfahrlicht.
Gruss, Robert
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Re: LED Hauptscheinwerfer
Hallo ich habe folgendes zu den H4 LED Einsetzen gefunden aus 2014
Ohne Zulassung fährt es sich nicht gut
Mit der E-Nummer sei die H4-LED eigentlich typgeprüft und damit zugelassen, meint der Ingenieur von der Frankfurter Prüfstelle. Eine solche habe er noch nie gesehen; er habe aber doch Zweifel und würde jedenfalls bei den Spezialisten um Rat fragen. Von der Zentrale des TÜV Süd bekommen wir dann die Auskunft, dass eine Verwendung statt der H4 trotz der E-Nummer nicht zulässig sei. Denn in den Scheinwerfern dürften nach den Bestimmungen der Staßenverkehrszulassungsordnung (Paragraph 49) nur solche Lichtquellen betrieben werden, die auch dafür bestimmt sind. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) kommt zum gleichen Ergebnis. Hinter dem E-Zeichen müsse eine weitere Nummer stehen, etwa R37 (Glühlampen) oder R128 (LED). Eine R-Nummer gibt es bei näherem Hinsehen tatsächlich, und zwar R10 auf dem Steuergerät. Bestanden wurde demnach die Prüfung der Funkentstörung. Und siehe da, hinter ellenlangem Kleingedruckten gesteht der Anbieter, er könne für eine Zulassung nicht garantieren. Es sei nicht ausgeschlossen, meint das KBA, dass durch die E-Nummer „bei dem Verbraucher der Eindruck erweckt wird, dass es sich um ein genehmigtes Produkt handelt“.
Gruß Christian
Ohne Zulassung fährt es sich nicht gut
Mit der E-Nummer sei die H4-LED eigentlich typgeprüft und damit zugelassen, meint der Ingenieur von der Frankfurter Prüfstelle. Eine solche habe er noch nie gesehen; er habe aber doch Zweifel und würde jedenfalls bei den Spezialisten um Rat fragen. Von der Zentrale des TÜV Süd bekommen wir dann die Auskunft, dass eine Verwendung statt der H4 trotz der E-Nummer nicht zulässig sei. Denn in den Scheinwerfern dürften nach den Bestimmungen der Staßenverkehrszulassungsordnung (Paragraph 49) nur solche Lichtquellen betrieben werden, die auch dafür bestimmt sind. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) kommt zum gleichen Ergebnis. Hinter dem E-Zeichen müsse eine weitere Nummer stehen, etwa R37 (Glühlampen) oder R128 (LED). Eine R-Nummer gibt es bei näherem Hinsehen tatsächlich, und zwar R10 auf dem Steuergerät. Bestanden wurde demnach die Prüfung der Funkentstörung. Und siehe da, hinter ellenlangem Kleingedruckten gesteht der Anbieter, er könne für eine Zulassung nicht garantieren. Es sei nicht ausgeschlossen, meint das KBA, dass durch die E-Nummer „bei dem Verbraucher der Eindruck erweckt wird, dass es sich um ein genehmigtes Produkt handelt“.
Gruß Christian
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Re: LED Hauptscheinwerfer
Auf die §-Prüfnummer wäre ich jetzt auch rein gefallen...
Danke für die Recherche
Peter
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Peter