Hilfe bei Zulassung eines TR250 in Polen

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Moderator: TR-Freunde-Team

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Bibo
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Hilfe bei Zulassung eines TR250 in Polen

#1

Beitrag von Bibo »

Hallo,

ein TR Freund aus Polen hat vor einiger Zeit in Deutschland einen TR250 erworben. Nach Abschluss der Restaurierung soll der TR dort zugelassen werden. Zum Fahrzeug gehören u.a. die offizielle Unbedenklichkeitsbescheinigung und der Blanko-Kfz-Brief. Die originalen USA-Unterlagen sind vermutlich bei Beantragung des Kfz-Briefes eingezogen worden. Kopien existieren nicht. Nur verlangt wohl die polnische Zulassungsstelle gerade diese Unterlagen für eine erfolgreiche Zulassung. Die Frage des TR Freundes hierzu findet Ihr weiter unten. Eventuell hat jemand eine Idee oder einen wertvollen Tipp.

Danke für Eure Hilfe.
Bibo

" Für meinen Tr250 habe ich nur Zollpapiere vom Vorbesitzer und einen sauberen, großen Brief zur Meldung an die KFZ-Zentrale. Für die Eintragung normaler Kennzeichen in Polen benötige ich eine Zweitzulassung bzw. Unterlagen aus den USA, die Unterlagen liegen vermutlich in der deutschen Kommunikationsstelle wo der TR gemeldet wurde, sofern sie nicht vernichtet wurden. Gibt es eine Möglichkeit, sie zu erreichen? ist dir so etwas begegnet?
Entschuldigen Sie die Störung, aber vielleicht wissen Sie, ob es möglich ist, etwas zu arrangieren.
Gruß ... ."
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Re: Hilfe bei Zulassung eines TR250 in Polen

#2

Beitrag von Hannes66 »

Hallo Bibo,
wenn der deutsche Fahrzeugbrief vorhanden ist, kann er hier in Deutschland zugelassen werden. Mit den deutschen Papieren sollte dann eine Zulassung innerhalb der EU doch weniger Probleme bereiten.
Mal eine Idee, Vielleicht die Zulassungsstelle fragen.

Gruß
Dr.No
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Re: Hilfe bei Zulassung eines TR250 in Polen

#3

Beitrag von Dr.No »

...und noch ein Hinweis: Wenn die polnische Zulassungsstelle nach dem amerikanischen "title", quasi als ersten Zulassungsnachweis des Fahrzeuges fragen sollte, muss man wissen, dass in den 1967er und 1968er Jahren nicht in jedem amerikanischen Bundesstaat ein "title" bei der ersten Zulassung ausgestellt wurde. In manchen Bundesstaaten gab es damals verpflichtend einen "title", in manchen fakultativ und in manchen garnicht. Woher ich das weiß? Bei meinen TR250, gab es keinen "title", und es war ein Riesenakt der Zulassungsstelle, die das natürlich nicht wusste, das glaubhaft zu machen....
Grüße, Klaus
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Re: Hilfe bei Zulassung eines TR250 in Polen

#4

Beitrag von Triumphator »

..in DL reicht idR. eine eidesstattliche Erklärung, dass die Papiere eingezogen wurden oder verloren gegangen sind…

Grüße

Wolfgang
Triumph ist wenn man trotzdem lacht...
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Re: Hilfe bei Zulassung eines TR250 in Polen

#5

Beitrag von Drolli »

Blanko Brief - der wird aber schon 20 Jahre alt sein, daraus ist zu entnehmen wer den ausgestellt hat, wenn der Title und die Verzollungspapiere
eingezogen wurden, werden diese nach einem halben Jahr geschreddert.
Da bleibt wohl nicht anders übrig, § 21 machen in Deutschland zulassen, dann wird der Brief engezogen
und es gibt die neue Zulassungsbescheinenugung I und II, dann zugelassen nach Polen verbringen und dort
ummelden,
Gruss aus Angeln Carl
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Re: Hilfe bei Zulassung eines TR250 in Polen

#6

Beitrag von Witold Rostojek »

Hallo,
Ich habe ein Problem mit der Registrierung in Polen.
Was bedeutet der Ausdruck § 21 in Deutschland?
Gruß Witek
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Fuzzy
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Re: Hilfe bei Zulassung eines TR250 in Polen

#7

Beitrag von Fuzzy »

Gruß,
Jörg
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Re: Hilfe bei Zulassung eines TR250 in Polen

#8

Beitrag von Witold Rostojek »

Danke für die Info, Gruß Witek
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