Eintragung Weber-Vergaser

SU, SZ oder Tuningvergaser, Kraftstoffversorgung, Luftfilter, Bedüsung, Saugrohr, Gasgestänge...

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Marschall
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Eintragung Weber-Vergaser

#1

Beitrag von Marschall »

Guten Abend allerseits,
Ein TR-Freund hat ein Problem mit TÜV-Eintragungen. Obwohl er einen ex-US-TR6 besitzt, der fabrikmäßig mit Strombergvergasern ausgestattet war, hat einer seiner Vorbesitzer diese Stromberg-Vergaser extra eintragen lassen. Eingebaut sind jedoch leider Weber-Registervergaser. Nun möchte er diese beim TÜV eintragen lassen. Er hat leider keinerlei Unterlagen hierzu.
Daher meine Bitte: Kann jemand von Euch hier weiterhelfen mit diesbezüglichen Dokumenten/Unterlagen? Wenn ja, bitte per PN an mich.
Herzliche Grüße,
Dieter.
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Re: Eintragung Weber-Vergaser

#2

Beitrag von Veteran »

Hallo

Habt hier versucht über den Vorbesitzer zu erfahren wer und wo der Umbau gemacht hat. Bzw. wo der Vorbesitzer zum TÜV ging. Vielleicht gibt es da die Möglichkeit über den Grund des Umbaus wie den Verbleibt der alten Vergaseranlage zu erfahren. Ich gehe nicht in Deutschland zum TÜV. Und verstehe daher nicht warum eine Original Vergaseranlag eingetragen wird. Liegt da ein bestimmter Grund vor? Bzw. wurden da die falschen Vergaser eingetragen?

Mir ist nur bekannt, dass es im Amiland für den Spiti Umbausätze für Einzel Weber Registervergaser gab. Für TR 6 nicht. Vielleicht magst du mal ein Bild einstellen.


Gruss
André
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Re: Eintragung Weber-Vergaser

#3

Beitrag von Papa Fox »

Im Handbook TR 250 steht unter " specifications" Seite 65 = Carburetor "Twin sidedraught Stromberfg 175 CDSE". In der Rubrik " Carburator Dampers" ist auf Seite 51 eine Abbildung vom Stromberg 175.
Es dürfte im Handbook TR6 nicht viel anders aussehen !
Patrick
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Re: Eintragung Weber-Vergaser

#4

Beitrag von JochemsTR »

Im Handbook TR 250 steht unter " specifications" Seite 65 = Carburetor "Twin sidedraught Stromberfg 175 CDSE". In der Rubrik " Carburator Dampers" ist auf Seite 51 eine Abbildung vom Stromberg 175.
Es dürfte im Handbook TR6 nicht viel anders aussehen !
Patrick
Es handelt sich hier um den Eintrag der Weber DGV.
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Re: Eintragung Weber-Vergaser

#5

Beitrag von Ghund »

Die Eintragung ist Baujahrabhängig.
So weit ich weiß, benötigt man ab Bj. 4/71 ein Einzel-Abgasgutachten über den kompletten Fahrzyklus mit Kaltstart, bei dem die vorgegebenen Abgaswerte nicht überschritten werden dürfen.
Soll beim TÜV mehrere 1.000,- € kosten.
Davor gibt es meines Wissens nach keine Auflagen.
Gruß Gernot
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Re: Eintragung Weber-Vergaser

#6

Beitrag von Veteran »

Leider sind mir genannt Abbildungen bezüglich Weber DGV vermutlich 32 /36 im HB nicht bekannt. Da ich kein solches zur Hand habe. Aber wenn das so ist, würde ich mit diesen Abbildungen zum TÜV gehen.

Gruss
André
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Fuzzy
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Re: Eintragung Weber-Vergaser

#7

Beitrag von Fuzzy »

Ich habe mehrere WHBs, aber da sind keine Abbildungen von DGV-Webern drin.
Klar warum auch.
Aus welchem Baujahr ist der 6er?
Gab es schon einen Anlauf zum Eintragen beim TÜV?
Wenn ja, was möchte der TÜV für Unterlagen?
Wenn das stimmt was Gernot schreibt, dann könnte es nach Bj. 4/71 schwierig werden.

Unterlagen von einen Umbaukit aus den USA ???
Mmmmhhhh, wenn dann vielleicht eine Einbauanleitung.
Hier wird sowas neu angeboten:

https://www.ebay.de/itm/TRIUMPH-TR6-WEB ... ect=mobile

https://de.classiccarbs.co.uk/Produkt/t ... le-drossel

https://www.classiccarperformance.com/p ... v-carb-kit

Bin überrascht, dachte nicht, dass das heute noch angeboten wird.
Unterlagen wie z.B. ein Gutachten sind eher unwahrscheinlich.
Das Zeugs wurde meines Wissens auch vorwiegend in den USA angeboten und verbaut.

Vielleicht könnten historische Bilder aus einer Werbeanzeige helfen.
Gruß,
Jörg
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Re: Eintragung Weber-Vergaser

#8

Beitrag von Ghund »

Ghund hat geschrieben: 22.05.2023, 14:32 Die Eintragung ist Baujahrabhängig.
So weit ich weiß, benötigt man ab Bj. 4/71 ein Einzel-Abgasgutachten über den kompletten Fahrzyklus mit Kaltstart, bei dem die vorgegebenen Abgaswerte nicht überschritten werden dürfen.
Soll beim TÜV mehrere 1.000,- € kosten.
Davor gibt es meines Wissens nach keine Auflagen.
Gruß Gernot
Halt mein Aussage ist falsch, es gilt ab Bj. 7/69. Ab dann benötigt ein Auto einen Abgastest und deshalb einen Nachweis, dass sich die Werte zum Original auf keinen Fall verschlechtern.
Früher hat ein Typ-Gutachten gereicht, heute muss das einzelne Fahrzeug die Prüfung machen.
Ein älteres Gutachten oder eine Briefkopie wird heute in der Regel nicht mehr anerkannt.
Gruß Gernot
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Re: Eintragung Weber-Vergaser

#9

Beitrag von Veteran »

Ghund hat geschrieben: 22.05.2023, 21:50 Halt mein Aussage ist falsch, es gilt ab Bj. 7/69.
Tut mir leid. Aber da irrst du gleich nochmals. Bis und mit 72 gab es so gut wie keine Abgasvorschriften. Die Betonung liegt auf so gut wie keine. Weil es nur für den CO Ausstoss eine Vorschrift gab. Die war allerdings kein Problem einzuhalten. Die Vorschriften wurden nach 72 - nach und nach verschärft. Erst 82 kamen dann richtig streng Abgasvorschriften. Bis 84 - 85 war das noch mit Vergaser zu erreichen. Danach nur noch mit Einspritzung Und im 87 / 88 ging dann auch nichts mehr ohne Kat.

Ja eine Einzelabnahme gibt es. Zumindest in meinem Land der Schweiz. Zur Einzelabnahme kann ich sagen, die gilt nur für das geprüfte Fahrzeug selbst. Im Typenschein erfolgt kein zusätzlicher Eintrag. Und der bleibt Eigentum des ehemals eingetragenen Auftraggeber zur Typenprüfung. Wie sowas in Deutschland aussieht weiss ich nicht.

Gruss
André
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Re: Eintragung Weber-Vergaser

#10

Beitrag von JochemsTR »

In DE Fahrzeuge vor 01.07.1969 unterlegen nicht die AU.

Ich war gestern bei meinem Stammtisch KfZ Meister Freund. Seit kurzem schaut der TÜV sehr genau nach was unter einem H Kennzeichen eingetragen wird. Ohne Festigkeitsgutachten (Felgen) oder anderen Nachweis zB hier für den Vergaser wird eine Eintragung noch kaum möglich sein. Bin gespannt wie es in diesem Fall ausgeht.
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Re: Eintragung Weber-Vergaser

#11

Beitrag von Fuzzy »

Vor 1.7.69 gibt es 6er, aber nicht die große Masse.

Dass es ein Abgasgutachten für diese Vergaser gibt, kann ich mir nicht vorstellen.
Und eines zu erstellen ist nicht unmöglich, aber wohl eher ein finanzielles Fiasko.

Darum die Fragen:
Welches Baujahr hat das Ding?
Hat der Besitzer schon einen Termin beim TÜV gehabt?
Und welche "Unterlagen" werden verlangt?
Gruß,
Jörg
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Re: Eintragung Weber-Vergaser

#12

Beitrag von Fuzzy »

Und vor 1.7.69 könnte dann vielleicht ein Leistungsgutachten verlangt werden.
Aber das dürfte das kleinste Problem sein.
Gruß,
Jörg
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