Motorhalteblock schon einmal geschweisst, Anlaufscheiben 3te

Zylinderkopf, Nockenwelle, Ventile, Kipphebel, Motorblock, Pleuel, Kolben, Kurbelwelle, Auspuff, Krümmer...

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01091969
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Motorhalteblock schon einmal geschweisst, Anlaufscheiben 3te

#1

Beitrag von 01091969 »

So jetzt habe ich mir den Motor einmal genau angesehen (habe das Fahrzeug lt. Kaufvertrag mit einem überholten Motor privat gekauft).

Da sind lediglich die Ventilfedern sowie alle Dichtungen einmal gemacht worden. Ich bin echt bedient. Bei der Untersuchung ist rausgekommen, dass der besagte Haltebock schon einmal geschweisst wurde. Alle Lager sind alt...Da ist meiner Meinung nach nichts überholt worden.

Sogar der Verkäufer hat mir das bestätigt...Der sagt einfach nur Pech gehabt.

Ich bin jetzt echt soweit zum Rechtsanwalt zu gehen. Kennt sich jemand damit aus....lt. Kaufvertrag "Motor überholt"... und da wurden nur die Ventilfedern und die Dichtungen gemacht. Es steht nicht general überholt drin sondern nur überholt. Der Typ hat das Fahrzeug auch nur einen Monat auf sich zugelassen. Ich bin lediglich 150 Milen mit dem Auto gefahren, bis sich die Anlaufscheiben verabschiedet haben und die Kurbelwelle und der Motorbock im A... waren.

Hab ich da eine Chance Ihn auf einen neuen Motor zu verklagen...Bin echt ratlos...
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HansG
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#2

Beitrag von HansG »

ein ähnliches Problem hatte ich auch mal, fand einen Anwalt, der selbst einen Oldie fuhr, was die Sache für mich vereinfacht hat, weil der Anwalt sehr engagiert vorgegangen ist. Allerdings gab es bei mir eine klare und neutrale Definition (Zustandsnote 2).
Die Bedeutung von "Überholt" ist vielleicht Auslegungssache und Du wirst eventuell einen Gutachter benötigen, der erst einmal den Ist-Zustand des Motors feststellt. Dass Du den Motor schon selbst aufgemacht hast, könnte die Angelegenheit für Dich schwieriger machen.
Irgendwo "inseriert" gelegentlich ein Anwalt, der sich auf "Oldtimerrecht" spezialisiert hat, ein Rat vom ihm könnte nicht schaden. Leider fällt mir im Moment nicht ein, wo ich das aufgeschnappt habe.
Mit einem Gutachter kann wahrscheinlich der "Deuvet" helfen.

Viel Glück!
Gruss aus dem Ländchen
Hansgerd
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01091969
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Habe auch ein Gutachten

#3

Beitrag von 01091969 »

Das Fahrzeug ist lt. Kaufvertrag Zustandnote 2 (Classic-Data Gutachten welches im Kaufvertrag festgeschrieben wurde). Gutachten ist mir anbei gelegt worden.
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voltri
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#4

Beitrag von voltri »

Der privaten Verkäufer hat dir einen TR mit der begutachteten Zustandsnote 2 und überholtem Motor verkauft, na und? Willst du ihm nachweisen, daß er dich beschissen hat?
So hart das klingen mag, ziehe ernsthaft in Erwägung, die Geschichte auf Konto Erfahrung zu buchen. Ich befürchte, du wirst dem schlechten Geld sonst gutes hinterher werfen.... :(
Das Geld für Anwälte, Gutachter, Gegengutachter, Zeugen und Gericht ist in der Revision des Motors möglicherweise besser angelegt.
Dennoch ist qualifizierte anwaltliche Beratung angesagt. Er möge Vertrag und die Situation mit all seinen juristischen Nuancen interpretieren und dich über Chancen, Risiken und Kosten aufklären.
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Wolfgang
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#5

Beitrag von Wolfgang »

Das habe ich alles hinter mir.
Ich schreibe jetzt eine Kürzerfassung der Kurzfassung nur zur Rechtsberatung, die ein Teil der ganzen Geschichte war.
Hatte beim ersten Anwalt den ersten Termin, der hat einen Brief mit der Sachlage an den Verkäufer geschrieben, dachte die Sache läuft.
Habe mir 1/4 Jahr später den zweiten Termin geben lassen, Fazit: nichts war weiter passiert.
Auf Empfehlung einen zweiten Anwalts (der sich mit Oldtimern auskennt) besucht.
Gespräch dauerte ca. 1 3/4 Stunde. Er riet mir auf Grund der verzwickten Sachlage vor weiteren Schritten ab. Jetzt kam die Rechnung. 8O :boese:
Musste ihm klar machen, dass der Streitwert nicht das Kfz sondern der Motor sei( war ihm aber aus dem Gespräch bekannt). Korrigierte Rechnung war nur noch 1/6 der urspünglichen Honorarsumme :!:
Habe mich dann über seine Nachlässigkeiten beim ersten Anwalt beschwert und auf seine weitere Inanspruchnahme verzichtet- er hat seinerseits dann tatsächlich auf das Honorar verzichtet.
Ansonsten kann ich nur Beipflichten was voltri geschrieben hat.
Oder hast Du eine gute Rechtsschutzversicherung, viel viel Zeit und Geduld. :lol:

Gruß, Wolfgang
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#6

Beitrag von Eckhard »

Von einem ähnlichen Fall und Erfahrungen mit Anwälten kann ich auch ein Lied singen :boese:

Kurzfassung

Ein neu gekauftes Wohnmobil eines bekannten deutschen Premium- Herstellers hatte solche gravierende Mängel dass ich mich von Anfang an nur geärgert hatte. Der Händler sah das als normal an und hatte viele der vorhandenen Mängel beseitigt. Es kamen aber immer neue Ausfälle dazu. Ein Fass ohne Boden. Der Hersteller bekam Post von meinem Anwalt und der verwies mich wiederum an meinem Händler. Ein dicker Ordner zeugt vom Ungemach
Habe dann das Fahrzeug nach einem Jahr und rund 3000 Km in Zahlung gegeben und wieder ein neues Wohnmobil gekauft. Der Schaden der mir dadurch entstanden ist belief sich auf ca. 25 000 DM und viel viel Ärger und schlaflose Nächte

Was ich damit sagen will
Mit Händler streiten, Anwalt, Gutachter und Gegengutachter beauftragen bringt nur weiteren Ärger und Frust sowie auch noch Kosten mit sich.
Meine Rechtschutzversicherung zeigte sich auch nicht von der besten Seite

So hart es klingt. Nimm es als gegeben hin

Eckhard
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#7

Beitrag von Daibel »

Stimmt so nicht,
es gibt auch Gutachter die Motoren aufmachen. Wenn es z.b. um eine Vertragswandlung geht.
Oder irgendwelche Anwälte sich einen Goldene Nase verdienen wollen und es Jahrelang hinziehen.

Tipp:
Vielleicht solltest Du mal bei Classic Data nachfragen, wie der Zustand 2 ermittelt wurde.

Was gehört nach Meinung von Classic Data dazu wenn die Aussage Motor Überholt im Gutachten steht.

Oder war es ein Gefälligkeitsgutachten.
Das wird gerne gemacht von Autohändler die Fahrzeuge in Kommission verkaufen und ein guter bekannter Gutachter den Wert schon mal ein wenig höher ansetzt.
Habe ich selbst erlebt.
Wurden Rechnungen der "Motorüberholung" mitgeliefert, oder nur Motorreparatur.

Es gibt in Essen einen Anwalt der Spezialisiert ist auf Oldistress.
Ist auch der Rechtsberater für die Oldtimer Markt.

Eike Klages
https://www.ra-mkr.de/index_d.htm

ist ein netter und kennt sich aus.

Und noch ein Tipp zum Autoverkauf über sogenannte Autohändler in Kommission

1. Macht eine Inventur des Fahrzeuges welches ihr abgebt, was ist alles dabei,
Speichenfelgen, Ersatzrad, Werkzeug, Hardtop, Unterlagen.

2. welche Verbesserungen habt ihr eingebaut, Hochleistungsstarter, Fächerkrümmer,
5 Ganggetriebe, Kipphebelwelle usw. usw.……….

ich kenne Geschichten da bauen die Händler gerne mal das Zeug aus und verkaufen es sep.
In dem abgegebenen Fahrzeug wird dann Standart eingebaut und weg damit.
Hinterher habt ihr den Ärger.

Auch tragt immer genau den zustand des Fahrzeug in den Vertrag ein, Vollrestauriert, gefahren, ungefahren, alles so genau wie möglich.
So kann der Händler hinterher belangt werden wenn er das Auto unter falschen Voraussetzungen angeboten und verkauft hat.

Gruß Daibel
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Wolfgang
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#8

Beitrag von Wolfgang »

Man muss ja grundsätzlich zwischen einem Gutachten und einer Kurzbewertung unterscheiden.
Ich musste für meine Versicherung eine Classic Data Kurzbewertung erstellen lassen. Der Gutachter hat lediglich bemerkt, dass der Motor etwas laut rasselt. Er selbst hat den TR keinen Meter gefahren.
Erwähnenswert ist noch der Hinweis in der Kurzbewertung:" Nach grober, äußerlicher Inaugenscheinnahme haben sich CD- Partner und Fzg.- Halter auf folgende Zustandseinstufung verständigt....." :o

Gruß, Wolfgang
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