Bundesrechnungshof rügt Oldtimerbesteuerung ***
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Re: Bundesrechnungshof rügt Oldtimerbesteuerung
Passt zur Meldung aus dem Paulaner-Garten.
Ab wann ist ein Auto ein Alltagsfahrzeug? Nutzung >100 Tage/Jahr, 5, 10, 20 tkm/a?
In letzterem Fall hätte ich gute Ruhe. Der km/mls-Zähler rührt sich an meinen TR seit > 30 Jahren keinen mm.
Gruß
Achim
Ab wann ist ein Auto ein Alltagsfahrzeug? Nutzung >100 Tage/Jahr, 5, 10, 20 tkm/a?
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Re: Bundesrechnungshof rügt Oldtimerbesteuerung
Wenn da was kommen sollte, dann bin ich gespannt wie man das machen will ....
Ich hab letztes Jahr "vorsorglich" bei einem 30-jährigen 2,3l mit Euro2 D3 eine H-Abnahme gemacht. Und das, obwohl es mit H mehr Steuern kostet.
Nicht, dass da irgendwann mal jemand auf blöde Ideen kommt und auf 35, 40, .... oder wie viel Jahre auch immer erhöht wird.
Gehe mal davon aus, dass das Aberkennen, sofern alles korrekt ist, eher unwahrscheinlich ist.
Und ja, mir gefällt es mit dem Oldie zur Arbeit zu fahren und möglicherweise auf netten Umwegen wieder nach Hause.
Ist das dann ein reiner Alltagseinsatz?
Wenn das dann nicht mehr möglich wäre, dann werde ich im "Notfall" mehrere Oldies nacheinander mit H angemeldet, bzw. die Saison z.B. von 04 - 11 Saisonkennzeichen aufteilen.
Und uuuuups, es kommt noch weniger Geld in den Topf und ich habe dann sogar noch Kohle gespart, so sieht's aus
Ich hab letztes Jahr "vorsorglich" bei einem 30-jährigen 2,3l mit Euro2 D3 eine H-Abnahme gemacht. Und das, obwohl es mit H mehr Steuern kostet.
Nicht, dass da irgendwann mal jemand auf blöde Ideen kommt und auf 35, 40, .... oder wie viel Jahre auch immer erhöht wird.
Gehe mal davon aus, dass das Aberkennen, sofern alles korrekt ist, eher unwahrscheinlich ist.
Und ja, mir gefällt es mit dem Oldie zur Arbeit zu fahren und möglicherweise auf netten Umwegen wieder nach Hause.
Ist das dann ein reiner Alltagseinsatz?
Wenn das dann nicht mehr möglich wäre, dann werde ich im "Notfall" mehrere Oldies nacheinander mit H angemeldet, bzw. die Saison z.B. von 04 - 11 Saisonkennzeichen aufteilen.
Und uuuuups, es kommt noch weniger Geld in den Topf und ich habe dann sogar noch Kohle gespart, so sieht's aus
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Jörg
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Re: Bundesrechnungshof rügt Oldtimerbesteuerung
Das eine ist das "H", das andere die Oldtimerversicherung die ja meist ein "Alltagsfahrzeug" als Voraussetzung hat...
Mein Alltagsfahrzeug ist ein ´91er Mazda MX5...auch mit "H"....Weniger, weil ich 10€ im Jahr spare sondern weil ich in einer Umweltzone wohne, in die man bald nur noch mit "H" oder >Euro3 rein kommt.....
Solche Leute wie mich will man also "erwischen" und nicht den gemeinen Schnauferl Fahrer....
Aber ist natürlich ne Meldung, über die man sich herrlich aufregen kann....
Peter
Mein Alltagsfahrzeug ist ein ´91er Mazda MX5...auch mit "H"....Weniger, weil ich 10€ im Jahr spare sondern weil ich in einer Umweltzone wohne, in die man bald nur noch mit "H" oder >Euro3 rein kommt.....
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Re: Bundesrechnungshof rügt Oldtimerbesteuerung
Hi!
Hier in "A" ist mein TR als "historisches Fahrzeug" eingetragen. Dies bedeutet Fahren an 120 belibigen Tagen im Jahr erlaubt und führen von fahrtenbuchähnlichen Aufzeichnungen. Pickerl im 2 Jahresabstand.
Versicherung & Steuern weiß ich nicht, da ich mit Wechselkennzeichen unterwegs bin. Da fallen für das schwächere KFZ keine zusätzlichen Kosten an.
Gyula
Hier in "A" ist mein TR als "historisches Fahrzeug" eingetragen. Dies bedeutet Fahren an 120 belibigen Tagen im Jahr erlaubt und führen von fahrtenbuchähnlichen Aufzeichnungen. Pickerl im 2 Jahresabstand.
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Re: Bundesrechnungshof rügt Oldtimerbesteuerung
...das scheint mir doch eher von ökologischen Sozialneid geprägt, ich vermeine gelesen zu haben, dass die durchschnittliche Fahrleistung der H Fahrzeuge unter 2000km im Jahr liegt, und es ist ja auch nicht so, als das wir dafür gar keine Steuern zahlen (und auch für jedes einzeln, nicht als Wechselkeannzeichen wie in anderen Ländern)..
Mein E-auto ist da viel günstiger!
Happy Day
Achim
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Re: Bundesrechnungshof rügt Oldtimerbesteuerung
Leider kein Unterschied zwischen Historischem Fahrzeug und normalem. Trotz 120T/A Fahrerlaubnis 365T/A Steuern plus Katlos Strafsteuer. Mehrfach von Anwälten beeinsprucht weil offensichtlich kompletter Schwachsinn. Mehrfach vom Finanzamt mit den Worten "Ist aber so" abgehandelt.Gyula hat geschrieben: ↑19.04.2023, 07:58 Hi!
Hier in "A" ist mein TR als "historisches Fahrzeug" eingetragen. Dies bedeutet Fahren an 120 belibigen Tagen im Jahr erlaubt und führen von fahrtenbuchähnlichen Aufzeichnungen. Pickerl im 2 Jahresabstand.
Versicherung & Steuern weiß ich nicht, da ich mit Wechselkennzeichen unterwegs bin. Da fallen für das schwächere KFZ keine zusätzlichen Kosten an.
Gyula
Bernhard
Re: Bundesrechnungshof rügt Oldtimerbesteuerung
warum?
nur mal so...
damals sauber eingefädelt um die alten „schrottkisten, -lauben“ von der straße zu bringen und zu entsorgen, diente ja nur unserer „sicherheit“.
neue autos verkaufen und die notleidende autoindustrie unterstützen.
gutachter- und prüforganisationen pampern - wie kann man aber auch nur so etwas verwerfliches denken, im traum gar nie nicht, nein, nein, nein.
dieser „verein“ der das damals angestoßen hat und nur das korrekte, historische kulturgut pflegt und zuläßt - das ist so nicht original mit dieser schraube, die war verzinkt, verchromt, blau/gelb passiviert und die unterlegscheibe ist zu groß, das fahrzeug darf so nicht auf die straße!!!! - übrigens uneigennützig nur zu unserem wohle, damals völlig überflüssig, ergebnis heute = diese meldung!
ein auto aus/zu damaliger zeit und älter als 10/20/30 jahre, das kann doch „nur schrott“ sein. wenn es überlebt hat und fahrbar war, verdiente es, daß man es ohne restriktionen (von kleinen und größeren herrgöttle zelebriert) fahren kann!
ein zweibeiner ist auch nur biologisches verbrauchsmaterial mit begrenzter lebensdauer, nach 30 jahren ist da auch nicht mehr alles original, unrestauriert, taufrisch und top in ordnung.
Karlheinz
für unsere nordländer empfehle ich zwischen den zeilen zu lesen und die mentalität der südländer zu berücksichtigen! sollte ich hiermit jemandem auf den schlips treten, so entschuldige ich mich im voraus.
danke.
nur mal so...
damals sauber eingefädelt um die alten „schrottkisten, -lauben“ von der straße zu bringen und zu entsorgen, diente ja nur unserer „sicherheit“.
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dieser „verein“ der das damals angestoßen hat und nur das korrekte, historische kulturgut pflegt und zuläßt - das ist so nicht original mit dieser schraube, die war verzinkt, verchromt, blau/gelb passiviert und die unterlegscheibe ist zu groß, das fahrzeug darf so nicht auf die straße!!!! - übrigens uneigennützig nur zu unserem wohle, damals völlig überflüssig, ergebnis heute = diese meldung!
ein auto aus/zu damaliger zeit und älter als 10/20/30 jahre, das kann doch „nur schrott“ sein. wenn es überlebt hat und fahrbar war, verdiente es, daß man es ohne restriktionen (von kleinen und größeren herrgöttle zelebriert) fahren kann!
ein zweibeiner ist auch nur biologisches verbrauchsmaterial mit begrenzter lebensdauer, nach 30 jahren ist da auch nicht mehr alles original, unrestauriert, taufrisch und top in ordnung.
Karlheinz
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danke.
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Re: Bundesrechnungshof rügt Oldtimerbesteuerung
Der Staat braucht Geld, immer mehr Geld ! Die Grundsteuerreform ist durch und die wird vielen Immobilienbesitzer Weh tun. Als nächstes kommt die "Oldtimersteuer" an der Reihe nach dem Motto, wer sich einen teueren Oldtimer zum Spass lesiten kann dazu einen Stinker, der darf ruhig etwas mehr Steuer zahlen ! Wer steckt dahinter ? die Harbeck und Co etwa ?
Ist die Altersgrenze für historische FZ nicht EU einheitlich geregelt ? In Frankreich ist es auch 30 Jahren und die Kfz Steuer gibt es nicht. Und dazu TÜV alle 5 Jahre.
Patrick
Ist die Altersgrenze für historische FZ nicht EU einheitlich geregelt ? In Frankreich ist es auch 30 Jahren und die Kfz Steuer gibt es nicht. Und dazu TÜV alle 5 Jahre.
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Re: Bundesrechnungshof rügt Oldtimerbesteuerung
Ich bau mir gerade was 50-Jähriges für den Alltag auf. >>>Sommer wie Winter und entsprechend versiegelt und vorbereitet. Da stand auch das Thema Motorisierung an. Hab mich am Ende gegen einen H-Kennzeichen fähigen Antrieb entschieden. Bau den gerade mit Motronic mit G-Kat und Euro2 D3, mit entsprechendem Gutachten aus den 90ern oder Anfang 2000 auf.Kamphausen hat geschrieben: ↑18.04.2023, 21:43 Das eine ist das "H", das andere die Oldtimerversicherung die ja meist ein "Alltagsfahrzeug" als Voraussetzung hat...
Mein Alltagsfahrzeug ist ein ´91er Mazda MX5...auch mit "H"....Weniger, weil ich 10€ im Jahr spare sondern weil ich in einer Umweltzone wohne, in die man bald nur noch mit "H" oder >Euro3 rein kommt.....
Solche Leute wie mich will man also "erwischen" und nicht den gemeinen Schnauferl Fahrer....
Aber ist natürlich ne Meldung, über die man sich herrlich aufregen kann....
Peter
Halt kein Euro 3, d.h. das hätte dir auch nicht gereicht .....
So will ich im Alltagseinsatz den Fokus auf meine H-Autos "entschärfen".
Im Notfall könnte ich da in ein paar Jahren noch auf E umbauen.
Klar, was Neues wäre auch möglich, aber damit kann ich emotional so gar nichts anfangen.
Wenn dann vielleicht mal Elektro-Antrieb, aber erst dann, wenn es günstiger wird und das Thema Energiespeicherung weiter entwickelt ist.
Gruß,
Jörg
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Re: Bundesrechnungshof rügt Oldtimerbesteuerung
Guten Abend
Nichts neues in der Schweiz, Klassische Fahrzeuge über 30 Jahre alt mit dem entsprechenden Eintrag in den Papieren dürfen nicht für den täglichen Gebrauch benutzt werden. Maximal zugelassene Jahresleistung 3000 km
Alle 5 - 6 Jahre Prüfung beim Strassenverkehrsamt mit Eintrag des Tachostandes. Ob jemand dann abzählt weiss ich nicht. KFZ Steuern bezahlen wir wie Neufahrzeuge, kein Rabatt.
Robert
Nichts neues in der Schweiz, Klassische Fahrzeuge über 30 Jahre alt mit dem entsprechenden Eintrag in den Papieren dürfen nicht für den täglichen Gebrauch benutzt werden. Maximal zugelassene Jahresleistung 3000 km
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Re: Bundesrechnungshof rügt Oldtimerbesteuerung
KFZ-Steuer in "D" ist abhängig vom Schadstoffausstoß und würde regulär beim TR6 634€ machen....mit "H" ~200,-re-hiker hat geschrieben: ↑19.04.2023, 20:40 Guten Abend
Nichts neues in der Schweiz, Klassische Fahrzeuge über 30 Jahre alt mit dem entsprechenden Eintrag in den Papieren dürfen nicht für den täglichen Gebrauch benutzt werden. Maximal zugelassene Jahresleistung 3000 km
Alle 5 - 6 Jahre Prüfung beim Strassenverkehrsamt mit Eintrag des Tachostandes. Ob jemand dann abzählt weiss ich nicht. KFZ Steuern bezahlen wir wie Neufahrzeuge, kein Rabatt.
Robert
Einzige Einschränkung beim "H" ist: Man darf es nicht gewerblich vermieten....Und jetzt will man anscheinend auch den Alltagsgebrauch einschränken, weil die alten Stinker ja weniger zahlen aber trotzdem in die schönen Umweltzonen dürfen....
Alle sonst bekannten Einschränkungen kommen ja über die "Oldtimer"-Versicherung.....
Peter
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Re: Bundesrechnungshof rügt Oldtimerbesteuerung
Die einfachere Lösung wäre doch, die Liste der H Kennzeichenfähigen Fahrzeuge einzuschränken. Solange es ein Anzahl X davon gibt oder sie nicht historisch signifikant sind, werden sie nicht H Fähig. So etwas ähnliches gibt es in Österreich auch. Da kann in Ausnahmefällen ein KFZ sogar "historisch" eingetragen werden wenn es noch nicht alt genug ist. Rein auf Basis der Anzahl und der Signifikanz. Basis dafür ist eine Liste die von irgendwelchen Fachpersonen aktualisiert wird.
Im Endeffekt ist es eben genau so wie immer. Die Leute nutzen zurecht "schlupflöcher". Ist irgendein mid-90er 0815 Auto wirklich H fähig? Die Leute fahren halt jetzt mit ihren 3er Golf Diesel zur Arbeit weil die sind sparsam, wartungsarm und laufen. Wieso auch nicht. Aber am H ist das natürlich weit vorbei.
Bernhard
Im Endeffekt ist es eben genau so wie immer. Die Leute nutzen zurecht "schlupflöcher". Ist irgendein mid-90er 0815 Auto wirklich H fähig? Die Leute fahren halt jetzt mit ihren 3er Golf Diesel zur Arbeit weil die sind sparsam, wartungsarm und laufen. Wieso auch nicht. Aber am H ist das natürlich weit vorbei.
Bernhard
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Re: Bundesrechnungshof rügt Oldtimerbesteuerung
…der Thread ist fast so gut wie Öl oder Zündkerzen…
Grüße
Wolfgang
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Wolfgang
Triumph ist wenn man trotzdem lacht...
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Re: Bundesrechnungshof rügt Oldtimerbesteuerung
Meinst du diese Zündkerzen?Triumphator hat geschrieben: ↑20.04.2023, 10:55 …der Thread ist fast so gut wie Öl oder Zündkerzen…
Grüße
Wolfgang
(Quelle: https://allspirits24.de/Zuendkerze-Wodk ... 2x-002-ltr)
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