Liebe Freunde!
Nachdem der DEUVET schon wieder die nächste Sau durchs Dorf treibt und versucht Ängste unter den Oldtimer-Liebhabern zu schüren, hier einige Informationen des NVG-Vorstands zu dem Thema Diesel-Fahrverbote:
Juristische Situation:
Das Leipziger Urteil besagt zunächst einmal nur, dass es Städten grundsätzlich erlaubt ist, Fahrverbote für Dieselfahrzeuge auszusprechen, die maßgeblich zu höheren Schadstoffausstößen beitragen. Derzeit sind dies vor allem Diesel-PKW nach Euro 5-Norm, die vor allem NO2 ausstoßen. Das Urteil bedeutet nicht, dass es ab sofort ein solches Fahrverbot geben wird; vielmehr legte das Gericht ausdrücklich fest, dass solche Fahrverbote nur dann ausgesprochen werden dürfen, wenn alle anderen Maßnahmen nicht greifen. Fahrverbote sind also eine Ultima Ratio.
Technische Situation:
Derzeit im Fokus sind die NO2-Konzentrationen, die in verschiedenen Städten an besonderen Brennpunkten gemessen werden (zum Beispiel am Stuttgarter Neckartor). Der zulässige Jahresmittelwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft wird hier regelmäßig überschritten. Die Meßsonden befinden sich hierzu nahezu in Fahrbahnhöhe und etwa 2 Meter von der Fahrbahn entfernt. Der Jahresmittelwert ist der Wert, dem Menschen maximal dauerhaft ausgesetzt sein dürfen. In der Vergangenheit wurde vor allem darauf geachtet, dass Fahrzeuge einen niedrigen CO2-Ausstoß hatten, bei minimaler Rußemission. Leider ergeben die dafür notwendigen hohen Drücke und Verbrennungstemperaturen eine erhöhte NO2-Emission. Wenn nun die Euro 5-Fahrzeuge nachgerüstet werden, wird dies zwangsläufig wieder in einem höheren Verbrauch und somit erhöhter CO2-Emission münden.
Politische Situation
Derzeit lehnen die Abgeordneten der neuen GroKo sowie die FDP die Einführung einer "Blauen Plakette" und generelle Fahrverbote ab. Dies brachten sowohl Carsten Müller als auch Staatssekretär Norbert Barthle in ihren Reden in einer Aktuellen Stunde des Deutschen Bundestages zum Leipziger Urteil unmissverständlich zum Ausdruck (
https://dbtg.tv/fvid/7206317 Carsten Müller und
https://dbtg.tv/fvid/7206297 Norbert Barthle). Es ist somit unwahrscheinlich, dass ein generelles Fahrverbot in der nächsten Zeit ausgesprochen wird. Gleichwohl wird das Thema auf der Tagesordnung des nächsten Parlamentskreises Automobiles Kulturgut im Bundestag am 12. März stehen und diskutiert werden.
Die Haltung der NVG zum Thema
Die NVG lehnt generelle Diesel-Fahrverbote insbesondere für Diesel-Oldtimer ab und wird sich hierzu auch entsprechend positionieren. Der Ansatz dazu ist zweigleisig: Einerseits sind die seinerzeit festgesetzten Grenzwerte und die Messmethoden unrealistisch. Die Messwerte werden dort erhoben, wo selten ein Mensch einen Atemzug tätigt. Der Grenzwert von 40 myGramm/qm Luft für NO2 liegt etwa um das 24-fache niedriger als der Grenzwert am Arbeitsplatz in geschlossenen Räumen, wo dieser 950 myGramm/qm Luft betragen darf. Die Argumentation, dass dies ja nur für einen begrenzten Zeitraum innerhalb einer Woche, nämlich 40 Stunden gelte, punktet deshalb nicht, weil die Woche, wie jeder selbst leicht errechnen kann, lediglich 168 hat. Insgesamt bedeutet dies also, dass die Belastung am Arbeitsplatz insgesamt immer noch um ein vielfaches höher sein darf als an einer vielbefahrenen Straße. Hier wäre eine Anpassung der Grenzwerte an die Realität angebracht.
Sollte es dennoch zur Einführung einer Blauen Plakette kommen wird die NVG sich dafür einsetzen, die bislang auch für die Grüne Plakette bestehende Ausnahmeregelung entsprechend auf die Blaue Plakette auszudehnen. Der Anteil an Diesel-Fahrzeugen insgesamt an den Oldtimer liegt mit etwa 5% äußerst niedrig, bei etwa 500.000 Oldtimern mit H-Kennzeichen sprechen wir also über 25.000 Fahrzeuge insgesamt, mit einer durchschnittlich angenommenen Fahrleistung von etwa 1500 km, die zudem in der Regel nicht im Innenstadtverkehr abgespult werden. Des weiteren arbeiten unsere Oldtimer bei weitem nicht mit den hohen Drücken und Verbrennungstemperaturen, dass überhaupt eine große Menge NO2 entstehen würde; alte Motoren sind in dieser Hinsicht also "sauberer" als moderne. Ein Fahrverbot für unsere Fahrzeuge würde die Luft in Sachen NO2 nicht sauberer machen.
Es bleibt also abzuwarten, welche Lösungen Politik und Industrie in näherer Zukunft für das Problem anbieten werden. Die NVG wird hier die Interessen seiner Mitglieder vertreten und Fahrverbote für historische Fahrzeuge versuchen zu verhindern.