Hallo,
muß man eine Warnblinkanlage haben?? Mein TR4 ist gerade durch den TüV und die fehlende Warnblinkanlage wurde nicht bemängelt oder angesprochen.
Gruß
Axel
Warnblinkanlage ???
Moderator: TR-Freunde-Team
Warnblinkanlage ???
TR4A IRS, Baujahr 1965, Rot, Dayton Speichenfelgen 6x15, Bastuck Edelstahl Doppelrohr-Sportauspuffanlage.
Warnblinkanlage ???
Hallo Axel,
muss normalerweise auch bei Oldies nachgerüstet werden, auch wenn`s nicht original ist.
Gruss, Lars
muss normalerweise auch bei Oldies nachgerüstet werden, auch wenn`s nicht original ist.
Gruss, Lars
- MadMarx
- Institution
- Beiträge: 8506
- Registriert: 05.06.2004, 23:00
- Wohnort: Saarbrücken
- Hat sich bedankt: 179 Mal
- Danksagung erhalten: 276 Mal
- Kontaktdaten:
Warnblinkanlage ???
*lol*
auch in diesem foum ist warnblinker pflicht - anbei etwas literatur:
Für Oldtimer gibt es keine Ausnahmeregelungen was das Mitführen
von Verbandskästen und Warndreiecken sowie das Vorhandensein von
Warnblinkanlagen betrifft.
Grundsätzlich brauchen folgende Fahrzeuge keine Verbandskästen mitzuführen:
? Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
von 6 km/h
? Krankenfahrstühle
? Krafträder
? Zug- und Arbeitsmaschinen in der Land- und Forstwirtschaft
? einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen
Kraftomnibusse müssen ab 26 Fahrgastplätzen 2 Verbandskästen mit
sich führen.
Auch muß das mitgeführte Verbandsmaterial den Vorschriften entsprechen.
So muß auf aktuell angeschafften Verbandskästen der Aufdruck
DIN 13164 vorhanden sein. Vorhandene Verbandskästen DIN 13163
dürfen weiter benutzt werden.
ähnliche Vorschriften gelten für Warndreiecke. Ausgenommen vom
Mitführen von Warndreiecken sind jedoch lediglich
? Krankenfahrstühle
? Krafträder
? einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen.
Alle anderen Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von
3,5 Tonnen müssen ein Warndreieck, über 3,5 Tonnen ein Warndreieck
und eine gelbe Warnleuchte mitführen.
Warnblinkanlagen sind bei allen Fahrzeugen Pflicht, die mit
Fahrtrichtungsanzeigen ausgerüstet sein müssen. Ausgenommen sind
hier nur Kleinkrafträder und Leichtkraftfahrzeuge.
Da alle mehrspurigen Fahrzeuge in aller Regel mit Blinkern ausgerüstet
sein müssen, gilt hier eine uneingeschränkte Warnblinker-Pflicht.
Warnblinker sind inzwischen auch für Krafträder vorgeschrieben,
zwingend allerdings erst, wenn sie ab dem 17. Juni 2003 erstmals in den
Verkehr kommen. Für Motorräder, die vor dem 17.6.2003 in den
Verkehr gekommen sind, ist eine Warnblinkanlage nicht vorgeschrieben.
Für Motorräder mit Erstzulassung vor dem 1.1.1962 sind keine
Fahrtrichtungsanzeiger vorgeschrieben.
Die Warnblinkanlage kann so geschaltet sein, dass sie beim Einschalten
die Funktion des Bremslichtes übernimmt. Die Warnblinkanlage muß
auf jeden Fall dominant geschaltet sein, d.h. auch beim Betätigen der
Bremse muß das Licht weiterhin blinken. (?53a, 22 StVZO)
DEUVET-Info
Erste-Hilfe-Material, Warndreiecke und
Warnblinkanlagen bei Oldtimern
BUNDESVERBAND DEUTSCHER MOTO RVETERANEN-CLUBS e. V.
Berner Straße 75, 60437 Frankfurt
Telefon: 069 - 508 308 01 Fax: 069 - 508 308 03
w w w. d e u v e t . d e
1 4 7 - 0 3 - 2 0 0 1
[ Diese Nachricht wurde editiert von : TR4 on 16-02-2005 15:15 ]
auch in diesem foum ist warnblinker pflicht - anbei etwas literatur:
Für Oldtimer gibt es keine Ausnahmeregelungen was das Mitführen
von Verbandskästen und Warndreiecken sowie das Vorhandensein von
Warnblinkanlagen betrifft.
Grundsätzlich brauchen folgende Fahrzeuge keine Verbandskästen mitzuführen:
? Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
von 6 km/h
? Krankenfahrstühle
? Krafträder
? Zug- und Arbeitsmaschinen in der Land- und Forstwirtschaft
? einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen
Kraftomnibusse müssen ab 26 Fahrgastplätzen 2 Verbandskästen mit
sich führen.
Auch muß das mitgeführte Verbandsmaterial den Vorschriften entsprechen.
So muß auf aktuell angeschafften Verbandskästen der Aufdruck
DIN 13164 vorhanden sein. Vorhandene Verbandskästen DIN 13163
dürfen weiter benutzt werden.
ähnliche Vorschriften gelten für Warndreiecke. Ausgenommen vom
Mitführen von Warndreiecken sind jedoch lediglich
? Krankenfahrstühle
? Krafträder
? einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen.
Alle anderen Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von
3,5 Tonnen müssen ein Warndreieck, über 3,5 Tonnen ein Warndreieck
und eine gelbe Warnleuchte mitführen.
Warnblinkanlagen sind bei allen Fahrzeugen Pflicht, die mit
Fahrtrichtungsanzeigen ausgerüstet sein müssen. Ausgenommen sind
hier nur Kleinkrafträder und Leichtkraftfahrzeuge.
Da alle mehrspurigen Fahrzeuge in aller Regel mit Blinkern ausgerüstet
sein müssen, gilt hier eine uneingeschränkte Warnblinker-Pflicht.
Warnblinker sind inzwischen auch für Krafträder vorgeschrieben,
zwingend allerdings erst, wenn sie ab dem 17. Juni 2003 erstmals in den
Verkehr kommen. Für Motorräder, die vor dem 17.6.2003 in den
Verkehr gekommen sind, ist eine Warnblinkanlage nicht vorgeschrieben.
Für Motorräder mit Erstzulassung vor dem 1.1.1962 sind keine
Fahrtrichtungsanzeiger vorgeschrieben.
Die Warnblinkanlage kann so geschaltet sein, dass sie beim Einschalten
die Funktion des Bremslichtes übernimmt. Die Warnblinkanlage muß
auf jeden Fall dominant geschaltet sein, d.h. auch beim Betätigen der
Bremse muß das Licht weiterhin blinken. (?53a, 22 StVZO)
DEUVET-Info
Erste-Hilfe-Material, Warndreiecke und
Warnblinkanlagen bei Oldtimern
BUNDESVERBAND DEUTSCHER MOTO RVETERANEN-CLUBS e. V.
Berner Straße 75, 60437 Frankfurt
Telefon: 069 - 508 308 01 Fax: 069 - 508 308 03
w w w. d e u v e t . d e
1 4 7 - 0 3 - 2 0 0 1
[ Diese Nachricht wurde editiert von : TR4 on 16-02-2005 15:15 ]
To boldly go where no man has gone before
- Sascha
- ist sehr oft hier
- Beiträge: 376
- Registriert: 02.08.2004, 23:00
- Wohnort: Lüchow
- Hat sich bedankt: 43 Mal
- Danksagung erhalten: 46 Mal
Warnblinkanlage ???
Hallo Axel, ja du musst eine haben nach StVZO ?53a.
ich hatte mal eine debatte mit einem tüv prüfer da die blinkfrqeuenz
ungleichmässig war und noch ist.
habe nicht lange gefackelt und bin dann zu einem anderem verein, da hat es dann geklappt.
hier findest du noch mehr info?s
https://www.verkehrsportal.de
beim nachrüsten.
gruss
sascha
[ Diese Nachricht wurde editiert von : Sascha on 16-02-2005 22:26 ]
ich hatte mal eine debatte mit einem tüv prüfer da die blinkfrqeuenz
ungleichmässig war und noch ist.
habe nicht lange gefackelt und bin dann zu einem anderem verein, da hat es dann geklappt.
hier findest du noch mehr info?s
https://www.verkehrsportal.de
beim nachrüsten.
gruss
sascha
[ Diese Nachricht wurde editiert von : Sascha on 16-02-2005 22:26 ]