Strafe wegen Abstandsvergehen. Einspruch?

... das Wetter z.B. :-)

Moderator: TR-Freunde-Team

Antworten
Benutzeravatar
darock
TReam Team
TReam Team
Beiträge: 4681
Registriert: 10.05.2009, 23:00
Wohnort: Wien
Hat sich bedankt: 73 Mal
Danksagung erhalten: 202 Mal
Kontaktdaten:

Strafe wegen Abstandsvergehen. Einspruch?

#1

Beitrag von darock »

Servus liebe Kollegen

Es ist ein Strafzettel ins Haus geflattert.

128 Euro wegen <4/10 des Sollabstands.

Vor mir hat ein Mazda mx5 auf einmal stark gebremst weil er zu knapp am Vordermann dran war und die Messung gesehen hat. Für mich ging es sich dann natürlich nicht aus.

Die Rechtfertigung auf der lenkerauskunft wurde abgewiesen.

Hat jemand Erfahrung mit einem Einspruch? Angeblich gibt es ein Video, da müsste das zu sehen sein.

128 Euro ist nämlich eine Frechheit für ein Vergehen das ich nicht begangen habe. Zu viel um es einfach hinzunehmen.

Bernhard
Benutzeravatar
WernerTR6PI
ist sehr oft hier
ist sehr oft hier
Beiträge: 431
Registriert: 06.01.2005, 00:00
Wohnort: München/Dresden
Hat sich bedankt: 9 Mal
Danksagung erhalten: 26 Mal

Re: Strafe wegen Abstandsvergehen. Einspruch?

#2

Beitrag von WernerTR6PI »

Einspruch kannst Du jedenfalls einlegen (kann man auch zurückziehen!) Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, nimm einen Anwalt - der kann das Video anfordern. Wenn es so war, wie Du sagst, kann man das auf dem Video sehen. Jedoch werden die Videos von Fachleuten ausgewertet. Da hat dann offensichtlich ein Auswerter geschlafen ?!

Grüße

Werner
TR6 PI Bj. 74 seit 1988
Gyula
Spezialist
Spezialist
Beiträge: 3638
Registriert: 23.02.2006, 00:00
Wohnort: Wien, Harmannsdorf
Hat sich bedankt: 54 Mal
Danksagung erhalten: 143 Mal

Re: Strafe wegen Abstandsvergehen. Einspruch?

#3

Beitrag von Gyula »

Hi!

Bernhard, es wird nur teurer!
Du musst die Zahlungsfrist verstreichen lassen, dann kommt eine Lenkererhebung.
Da kannst du dann Einspruch erheben.
Wenn es ein Video gibt, kannst du versuchen zu rechtfertigen - der Abstand muss ja kleiner werden, wenn der Vordermann bremst.
Da musst du dann den Abstand zügig wieder herstellen.
Wenn das am Video sichtbar ist......
Allerdings, muss es ein Video geben?

Gyula
US -TR6 -Bj. 74 - 9,75:1 - 280° Kent NW - 2x SU HS6 - 123 Zündverteiler (USB)
Diff Aufhängung verstärkt - Farbe carmin red - Dayton Speichen - Autoradio Blaupunkt Köln
Benutzeravatar
crislor
TReam Team
TReam Team
Beiträge: 2685
Registriert: 19.09.2004, 23:00
Wohnort: Rastatt (Ottersdorf)
Hat sich bedankt: 269 Mal
Danksagung erhalten: 114 Mal

Re: Strafe wegen Abstandsvergehen. Einspruch?

#4

Beitrag von crislor »

Hatte einen ähnlichen Fall - bei mir hat der Richter gemeint " mich interessiert nur das, was ich zwischen den weissen Linien sehe " - vielleicht fährt er ja auch kein Auto .....

Wenn Du so dicht rankommst wenn der Vordermann bremst, ist das ja schon wieder ein Argument für einen zu kurzen Sicherheitsabstand.....

Jedenfalls bekommst Du in Deutschland immer ein Urteil, aber selten dein Recht..... :kopfklatsch
Gruss CRISLOR Koenig der Fahrfreude
Benutzeravatar
darock
TReam Team
TReam Team
Beiträge: 4681
Registriert: 10.05.2009, 23:00
Wohnort: Wien
Hat sich bedankt: 73 Mal
Danksagung erhalten: 202 Mal
Kontaktdaten:

Re: Strafe wegen Abstandsvergehen. Einspruch?

#5

Beitrag von darock »

Ich bin mir sicher, dass es die Situation mit dem Mazda war.

Realistisch betrachtet wird dann noch der Ösi Faktor dazu kommen. Damit habe ich noch weniger Recht als ein eigener Bürger.

Ich muss unbedingt demnächst eine Rechtschutzversicherung abschließen.

@ Gyula
Die Strafe ist aus Deutschland. Brücke nach Passau Richtung Norden. Deswegen auch die Frage hier.

Die 128 Euro sind gerade so ein Betrag wo ich unschlüssig bin ob ich es einfach darauf beruhen lasse. Um das Geld könnte ich schon einen Hauptbremszylinder Kaufen :D

Bernhard
Benutzeravatar
Zotty
gehört zum Inventar
gehört zum Inventar
Beiträge: 590
Registriert: 07.12.2012, 00:00
Wohnort: Hürth
Hat sich bedankt: 14 Mal
Danksagung erhalten: 25 Mal

Re: Strafe wegen Abstandsvergehen. Einspruch?

#6

Beitrag von Zotty »

Hallo Bernhard,

hatte nen ähnlichen Fall. Da hat sich ein Holländer mit Würstchenbude hinten dran auf die linke Spur mich gedrängelt. Patsch-Foto!!!!
Einspruch durch Anwalt hat nichts genützt! Zahl es und Hake es ab.

Ist da auch egal ob du Pifke bist oder Schluchti.

Aber ist schon ne Stange Geld!!

Markus
Benutzeravatar
pi_power
ORGA-Team Mosel
Beiträge: 2294
Registriert: 11.02.2008, 00:00
Hat sich bedankt: 31 Mal
Danksagung erhalten: 157 Mal

Re: Strafe wegen Abstandsvergehen. Einspruch?

#7

Beitrag von pi_power »

Ich hätte angeblich bei zähfließendem Verkehr auf der Autobahn mit dem Motorrad in der Mitte überholt, so der Polizist. Vor Gericht konnte ich deutlich machen, dass ich rechts, links, rechts überholt habe, was bei langsamer Fahrt erlaubt ist und mit dem Motorrad nicht unüblich ist. Ohne Rechtschutz und Anwalt wäre es sicher anders ausgegangen, auch weil erst der Anwalt Akteneinsicht bekommt.

Gruß Marc
Hauptsache Frisur hält!
Benutzeravatar
POW40
Profi
Profi
Beiträge: 1110
Registriert: 30.08.2009, 23:00
Hat sich bedankt: 51 Mal
Danksagung erhalten: 92 Mal

Re: Strafe wegen Abstandsvergehen. Einspruch?

#8

Beitrag von POW40 »

Hihi,

solange Du keine Punkte bekommst, wuerde ich zahlen....

Bester Gruss
Oliver
Benutzeravatar
MadMarx
Institution
Institution
Beiträge: 8493
Registriert: 05.06.2004, 23:00
Wohnort: Saarbrücken
Hat sich bedankt: 176 Mal
Danksagung erhalten: 264 Mal
Kontaktdaten:

Re: Strafe wegen Abstandsvergehen. Einspruch?

#9

Beitrag von MadMarx »

ich hatte mal in den 90er jahren ein abstands vergehen.
ich habe einsicht in die beweise verlangt und ich durfte mir das video anschauen.
ich hatte damals behauptet, vor mir wurde gebremst.
das war auch der fall, aber ich bin schon mit unterschrittenem abstand in die zone eingefahren.

ich hätte 50m abstand haben sollen, 39m waren es gewesen, und der teil der messstrecke, an der vor mir gebremst wurde, hat man garnicht berücksichtigt.
es war ein vergnüglicher tag auf der polizei wache. die haben mir ihre kuriose hitliste gezeigt, was so eine video kamera alles aufzeichnet.

und auch, wie wirkungslos CDs am spiegel und andere anti blitzer waffen sind. die haben dort hilfsmittel zur foto- und filmbearbeitung, davon träumt man als amateur.
Benutzeravatar
darock
TReam Team
TReam Team
Beiträge: 4681
Registriert: 10.05.2009, 23:00
Wohnort: Wien
Hat sich bedankt: 73 Mal
Danksagung erhalten: 202 Mal
Kontaktdaten:

Re: Strafe wegen Abstandsvergehen. Einspruch?

#10

Beitrag von darock »

Na gut, ich habe es bezahlt.

Nächster Schritt: Rechtsschutzversicherung abschließen.

Bernhard
Benutzeravatar
Spititom
ist regelmäßig hier
ist regelmäßig hier
Beiträge: 88
Registriert: 14.12.2014, 00:00
Hat sich bedankt: 6 Mal
Danksagung erhalten: 3 Mal

Re: Strafe wegen Abstandsvergehen. Einspruch?

#11

Beitrag von Spititom »

Bin zu spät, will aber auch noch was dazu sagen:

Bei mir ziemlich genau so. Einer bremst, es entsteht eine Stauung, bei mir blitzts.

Video konnte ich auf einer Polizeidienststelle einsehen, ist aber kaum was zu erkennen, beschissene Qualität. Ich würde sagen, das Video hat für mich gesprochen.
Selbst im Zuge der Fahrerauskunft Widerspruch eingelegt.

Die Folge: Ich bekam einen Bußgeldbescheid, in dem mit keinem Wort mein Widerspruch erwähnt wurde. Da ich schon einen Punkt hatte, hat man mir die Strafe verdoppelt. Bin überzeugt, wäre ich damals rechtsschutzversichert gewesen, ein anwaltlicher Widerspruch hätte anderes bewirkt. Bei mir bleibt der Eindruck, dass hier pauschal gehandelt wurde, das Video wurde nur hinsichtlich der Autonummer ausgewertet, der Verkehrsablauf nicht berücksichtigt. Da bin ich immer noch richtig sauer, das kratzt an meiner Achtung für unser Gewaltmonopol.

Inzwischen habe ich eine Rechtsschutzversicherung, die ALLES übernimmt. ALLES. Sauteuer, aber die hat mir schon Dinge gezahlt, die das rechtfertigen.
Meine persönliche Erfahrung: Das wird immer wichtiger.
Nimm die beste Rechtschutzversicherung, die Du kriegen kannst. Lass Dich beraten.

Grüße,
Thomas
Benutzeravatar
doktorschlosser
Orga-Team Ruhrpott
Beiträge: 1110
Registriert: 29.04.2008, 23:00
Wohnort: Bochum, Robenkamp 23
Hat sich bedankt: 7 Mal
Danksagung erhalten: 12 Mal
Kontaktdaten:

Re: Strafe wegen Abstandsvergehen. Einspruch?

#12

Beitrag von doktorschlosser »

Hallo Bernhard,

aus eigener Erfahrung:

Die haben immer Recht!!

Wir sind vor etwa 10 Jahren mit unseren aufgemotzten Kisten über eine freie Autobahn gefahren. Mein Zahnarzt immer brav hinter mir her (GsD).
Hinfahrt: 287 Km/h, Abstand 19 Meter
Rückfahrt: 293 Km/h, Abstand 17 Meter
Der Führerschein war 24 Monate weg, die Strafe ca. 5000€.
Er war halt Wiederholungstäter.
Die Werte der Polizei wurde vor Gericht nicht mal ansatzweise in Frage gestellt. Meine Aussage ich hätte mich nicht bedrängt gefühlt und außerdem waren da noch 2 freie Fahrspuren und er hat von rechts nach links gewechselt um mich zu überholen wurde wohlwollend zur Kenntnis genommen - brachten dem armen Schwein aber nix.

Also: Zahlen und fröhlich sein.
Gruß aus BO-WAT

Gerhard (Doktorschlosser)

Für die Jüngeren unter uns:
Led Zeppelin ist kein beleuchtetes Luftschiff!!
Benutzeravatar
crislor
TReam Team
TReam Team
Beiträge: 2685
Registriert: 19.09.2004, 23:00
Wohnort: Rastatt (Ottersdorf)
Hat sich bedankt: 269 Mal
Danksagung erhalten: 114 Mal

Re: Strafe wegen Abstandsvergehen. Einspruch?

#13

Beitrag von crislor »

Gerhard, mit Verlaub, das war schon recht Lebensmüde .....

Wir haben in Boxberg ein "High Performance Training" absolviert. Dabei sind wir auch mit verschiedenen Geschwindigkeiten mit jeweils 3 Fahrzeugen über die Kreisbahn gepflügt und haben versucht, vorher festgelegte Abstände zueinander einzuhalten. Du glaubst nicht, wie schnell wir am Führungsfahrzeug vorbei waren, als dieser nur leicht gelupft hat. Beim Bremsen statt Lupfen war das Ergebnis ernüchternd......muß man halt alles erst selbst erfahren, damit man´s glaubt.....
Gruss CRISLOR Koenig der Fahrfreude
Gyula
Spezialist
Spezialist
Beiträge: 3638
Registriert: 23.02.2006, 00:00
Wohnort: Wien, Harmannsdorf
Hat sich bedankt: 54 Mal
Danksagung erhalten: 143 Mal

Re: Strafe wegen Abstandsvergehen. Einspruch?

#14

Beitrag von Gyula »

darock hat geschrieben:Na gut, ich habe es bezahlt.

Nächster Schritt: Rechtsschutzversicherung abschließen.

Bernhard
Vorher erkundigen, ich glaube sowas ist nicht gedeckt!

Gyula
US -TR6 -Bj. 74 - 9,75:1 - 280° Kent NW - 2x SU HS6 - 123 Zündverteiler (USB)
Diff Aufhängung verstärkt - Farbe carmin red - Dayton Speichen - Autoradio Blaupunkt Köln
Antworten

Zurück zu „Was sonst interessiert“