07-Kennzeichen für Oldtimer

Hier gehören übergreifende Themen wie z. B. der Wartungsplan vor dem Winterschlaf hinein.

Moderator: TR-Freunde-Team

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Bibo
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07-Kennzeichen für Oldtimer

#1

Beitrag von Bibo »

Hallo,

welche Voraussetzungen müssen die über ein solches Kennzeichen laufende Fahrzeuge erfüllen ? Ist eine technische Abnahme erforderlich? Muss das Fahrzeug in der Vergangenheit in Deutschland zugelassen gewesen sein? Kann ein Fahrzeug hierüber bewegt werden, welches vor einiger Zeit nur im Ausland zugalessen gewesen ist, noch voll fahrtauglich ist aber über keine Warnblickanlage verfügt? Muss der Fahrzeugwert vorab über ein Gutachten ermittelt werden oder reicht eine Angabe des Besitzers bei der Versicherung? Für Eure Unterstützung bedanke ich mich.

Gruß
Bibo
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runup
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Re: 07-Kennzeichen für Oldtimer

#2

Beitrag von runup »

Just 4 Info
:genau: https//www.kroschke.de/kfz-kennzeichen/07-kennzeichen.html
Du als Oldtimer Spezialist solltest das aber wissen
:popcorn
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Bibo
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Re: 07-Kennzeichen für Oldtimer

#3

Beitrag von Bibo »

Hallo und danke für diesen Hinweis. Hieraus kann ich nicht erkennen, ob vorher eine technische Abnahme erfolgen muss oder bedeutet der Satz ".. die die geltenden Zulassungsverordnungen auf Grund von z.B. fehlenden Pflichtbauteilen nicht mehr einhalten können.", dass keine "TÜV" Abnahme nötig ist?

Gruß
Bibo
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runup
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Re: 07-Kennzeichen für Oldtimer

#4

Beitrag von runup »

next info only
zB.
für sich einen FRAGEBOGEN zusammenstellen, zum nächsten TÜV fahren,und die OFFENEN Fragen......fragen.
Dann evtl. alles WISSEN
:-D
:popcorn
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TR6US76
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Re: 07-Kennzeichen für Oldtimer

#5

Beitrag von TR6US76 »

Hallo Bibo,

meines Wissens muß vor der Erteilung eines H-Kennzeichens eine Begutachtung nach §21 StVZO durch den Deutschen TÜV erfolgen.

Ich kann hier leider nur das Prozedere für die H-Zulassung meines TR6, EZ `76 (US-Version) anführen:
Der TR6 war bei der Übernahme noch mit einem 07-er Kennzeichen zugelassen.
Der Vorbesitzer war dann so freundlich den TR bis nach der Überführung zu mir noch angemeldet zu lassen, was die Sache wesentlich vereinfacht hat.
Für die H-Zulassung wurde der TR dann noch mit dem 07-er Kennzeichen dem TÜV vorgeführt und bekam dann erst mal eine Mängelliste wie:
- nicht richtig funktionierende Bremsen
- Fahrzeug - Identnummer auf angepunktetem Schild nicht zulässig (6 Jahre später hat dann ein Prüfer des GTÜ bemerkt, dass die
Fahrzeug-Identnummer falsch in den Rahmen eingeschlagen war.)
- Sprung in der Windschutzscheibe
- Scheibenwaschanlage ohne Funktion
- Fernlichtschalter nicht auffindbar (Unwissenheit des Prüfers)
- Seitliche Begrenzungsleuchten nicht zulässig
- AU fehlt

Nach der Behebung der Mängel und dem O.K. des TÜV wurde der TR erst mal abgemeldet. Es war ja auch schon November.
Die Wiederanmeldung war dann kein Problem mehr.

Das einzige amerikanische Dokument, das ich von den Vorbesitzern erhalten habe, ist eine "VALIDATED REGISTRATION CARD" des State of California.
Der TR wurde in den frühen 80-ern von der Fa. Dorscheid importiert und wohl auch für meinen Vorvorgänger zugelassen.

Viele Grüße aus Sölden und einen Guten Rutsch wünscht

Seraphin
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Re: 07-Kennzeichen für Oldtimer

#6

Beitrag von Triumphator »

Vollabnahme beim TÜV. Dann kamn das Fahrzeug mit 07er Nummer gefahren werden, vorausgesetzt man bekommt eine. Führungszeugnis usw. ist erforderlich.

Grüsse

Wolfgang

Hier steht‘s:
https://www.dekra-classic-services.de/o ... gIbuPD_BwE
Triumph ist wenn man trotzdem lacht...
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Re: 07-Kennzeichen für Oldtimer

#7

Beitrag von Bibo »

Hallo,

danke. Alles Gute für das neue Jahr 2018.

Gruß
Bibo
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tr_tom
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Re: 07-Kennzeichen für Oldtimer

#8

Beitrag von tr_tom »

Hallo,

noch ein paar ergänzende Links zum Thema:

https://www.adac.de/der-adac/rechtsbera ... nnzeichen/

https://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/ ... ennzeichen

https://www.bussgeldkatalog.net/fahrzeu ... ng/17-fzv/

https://www.kennzeichenbox.de/kfz-ratge ... ennzeichen

Gruss
Thomas

PS: Hat man für alle Fahrzeuge erst einmal ein Oldtimer-Gutachten erhalten, hat die rote Nummer schon Vorteile...

Oldtimer-Gutachten (§23 StVZO, inklusive Hauptuntersuchung): 120 bis 140 Euro
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